Thesenpapier: Studentische Landesvertretungen und die Rolle des fzs

Allgemeine Thesen zur Charakterisierung der Situation:

1. Eine Vernetzung zwischen fzs und Landesvertretungen der Studierenden sowie zwischen einzelnen Landesvertretungen ist bislang kaum bis gar nicht gegeben. Kontakte waren bislang eher zufällig und wurden im fzs nur ansatzweise durch sporadisch veröffentlichte Berichte aus den Bundesländern ergänzt. Ein direkter bundesweiter Kontakt zwischen den KoordinatorInnen/ SprecherInnen der Landeskonferenzen existiert nicht.

2. Die Hauptaktivitäten der studentischen Landesvertretungen orientieren sich meist an den aktuellen politischen Entwicklungen, insbes. Haushaltsentwicklung und Gesetzgebung. Dazu gehört auch eine (teilweise langfristig angelegte) Bündnisarbeit. Der Charakter ihrer Arbeit ist damit fast durchweg deutlich defensiv geprägt. Impulse für eine offensive studentische Politik gehen derzeit hauptsächlich von der Bundesebene aus.

3. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der bestehenden Landesvertretungsstrukturen (von deutlich strukturiert bis gar nicht existent) sowie der geringen bis nicht vorhandenen Mitgliederquote beim fzs in vielen Ländern ist eine offizielle Vertretung von Landeskonferenzen in den Gremien des fzs bisher nicht möglich. . Dies wurde von Landesvertretungen auch nicht explizit gefordert. Konkrete Vorschläge wurden nicht geäußert.

4. Innerhalb der meisten Landesvertretungen gibt es keine einheitliche Position zum fzs. In den meisten Fällen besteht aber ein grundsätzlicher Wunsch nach Zusammenarbeit. Der Kontakt mit dem Bundesverband wird hauptsächlich von lokalen Vertretungen und nicht von Landesvertretungen getragen.

5. KMK und Bundesrat als zentrale Entscheidungsgremien für hochschulpolitische Entwicklungen wurden von den Studierendenschaften in Bund und Ländern bislang weitgehend ignoriert bzw. nicht offensiv für studentische Politik genutzt.

6. Die derzeitige Föderalismusdiskussion droht, formale Kompetenzen der Bundesebene im Hochschulbereich (HRG, Hochschulbauförderungsgesetz) zu verringern oder abzuschaffen, was die legislative Kompetenz vollständig auf die Landesebene reduziert und damit grundsätzlich die Vergleichbarkeit der Bedingungen (Qualität, Zugang, soziale Leistungen) gefährdet.

Thesen zu notwendigen Maßnahmen:

1. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Landeskonferenzen der Studierendenschaften untereinander zwischen ihnen und fzs ist notwendig. Wird das föderale System der Bundesrepublik Deutschlandignoriert, behindert das die Durchsetzbarkeit studentischer Forderungen insgesamt.

2. Eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen fzs und Landeskonferenzen kann die Sichtbarkeit studentischer Aktivitäten insgesamt erhöhen und die Wirkungsmöglichkeiten auf allen Ebenen erweitern. Bei geschickter Arbeitsteilung ergeben sich dabei Synergieeffekte , welche auf beiden Seiten eine Arbeitsersparnis bei qualitativ fundierteren Ergebnissen ermöglichen.

3. Der fzs sollte für die Landeskonferenz insbesondere in Gesetzgebungsprozessen (Landeshochschulgesetze, Verordnungen) sowie der Hochschulfinanzierung als Informationsplattform dienen. Dabei sollten sowohl Informationen, Erfahrungen und „Best Practice“ über die inhaltliche Ausgestaltung von Gesetzgebung und Hochschulfinanzierung, als auch Erfahrungen über strategische und taktische Vorgehensweisen ausgetauscht werden. In der Festlegung inhaltlicher Forderungen an die Gesetzgebung bleiben fzs und Landeskonferenzen voneinander unabhängig.

4. Die Entscheidungsfindungen im fzs einerseits undin den Landeskonferenzen andererseits sollten auch in Zukunft und auch bei einer Mitgliedschaft aller Studierendenschaften im fzs autonom verlaufen. Von der Bundesebene sollten keinerlei wie auch immer geartete Weisungsrechte an Länder existieren. Die Positionsfindung im fzs wird sich weiterhin aus dem Zusammenschluss der lokalen Studierendenschaften ergeben. Dies schließt eine beratende Funktion der Länder im fzs und des fzs in den Landeskonferenzen allerdings nicht aus.

5. Eine aktive Rolle des fzs in Gesetzgebungsprozesse einzelner Bundesländer soll, soweit möglich, in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Landeskonferenz erfolgen. Die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit des fzs und der Landesvertretungen kann allerdings zu abweichenden Positionen führen. In diesem Fall soll deutlich gemacht werden, dass der fzs nicht im Namen der Landeskonferenz spricht und umgekehrt.

6. Die Studierendenschaften, Landeskonferenzen und insbesondere der fzs müssen sich dringend in die Föderalismusdebatte im hochschulpolitischen Bereich einbringen. Hier bedarf es dringend einer Koordination der Aktivitäten von fzs und Landesvertretungen. Aus studentischer Sicht müssen bei der Debatte insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Die bundesweite Vergleichbarkeit des Hochschulzugangs und der (vor)schulischen Bildung
  • Die bundesweite Vergleichbarkeit der qualitativen Studienbedingungen
  • Die bundesweite Vergleichbarkeit der sozialen Studienbedingungen
  • Die bundesweite Absicherung strukturell vergleichbarer, politisch und finanziell autonomer studentischer Interessenvertretung (Verfasste Studierendenschaft)

7. Um einen funktionierenden Informationsfluss zwischen fzs und Landeskonferenzen zu gewährleisten, muss auf eine Präsenz hochschulpolitisch Aktiver aus allen Bundesländern in der Gesamtheit der Gremien des fzs hingewirkt werden. Insbesondere im AS ist auf eine ausgewogene Besetzung hinzuwirken. Über eine feste Einrichtung einer Koordinationsplattform für Ländervertretungen beim fzs soll nachgedacht werden.

8. Eine automatische Versendung von Einladungen und allgemeinen Informationen an legitimierte LandessprecherInnen /-koordinatorInnen sollte dringend eingerichtet werden.

Beschlossen auf der 24.MV in Kassel, November 2003