Vertragliche Hochschulsteuerung

Pakte

Pakte werden zwischen der Landesregierung und allen Hochschulen geschlossen. Hauptpunkte sind die Finanzierung und die Stellenausstattung. Hinzu kommen teilweise auch inhaltliche Ziele.

Hochschulverträge

Gemeint sind hier Verträge, die Zielvereinbarungscharakter haben. Verträge werden meist mit allen Hochschulen abgeschlossen. Neben allgemeinen Aussagen enthalten sie jedoch auch hochschulspezifische Inhalte. Hochschulverträge werden in einigen Bundesländern missverständlich als Zielvereinbarung bezeichnet.

Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen lösen die bisherige direkte Rechts- und vor allem Fachaufsicht der Ministerien ab und werden in der Regel zwischen Hochschule und Landesregierung abgeschlossen. Zielvereinbarungen sind nur bei Stiftungshochschulen tatsächlich rechtlich verbindlich. Bei staatlichen Hochschulen ergibt sich nur eine politische Verbindlichkeit, da der Staat nicht Verträge mit sich selbst abschließen kann. Zielvereinbarungen sollen strategische Ziele und keine Detailplanungen oder Einzelmaßnahmen umfassen. Zwingende Vorgaben gibt es kaum. Der Vorschlag stammt meist von den einzelnen Hochschulen. Bei einem Dissens wird als „Notbremse“ häufig dem jeweiligen Fachministerium die Möglichkeit eröffnet, eine Zielvereinbarung festzuschreiben. Zielvereinbarungen sind häufig eine Ergänzung zu Pakten oder Verträgen. Inhalt ist eine begrenzte Auswahl strategischer Ziele.

Leistungsorientierte Mittelverteilung

Diese Verteilung ist nicht notwendigerweise an eine vertragliche Vereinbarung geknüpft. Sie wird aber häufig mit in den Landeshochschulgesetzen festgelegt und spielt für die Beziehung zwischen Hochschulen und Landesregierung eine wesentliche Rolle.