Zielvereinbarungen

Zielvereinbarungen sind häufig eine Ergänzung zu Pakten oder Verträgen. Inhalt ist eine begrenzte Auswahl strategischer Ziele.

Zielvereinbarungen lösen die bisherige direkte Rechts- und vor allem Fachaufsicht der Ministerien ab und werden in der Regel zwischen Hochschule und Landesregierung abgeschlossen.

Zielvereinbarungen sind nur bei Stiftungshochschulen tatsächlich rechtlich verbindlich. Bei staatlichen Hochschulen ergibt sich nur eine politische Verbindlichkeit, da der Staat nicht Verträge mit sich selbst abschließen kann.

Zielvereinbarungen sollen strategische Ziele und keine Detailplanungen oder Einzelmaßnahmen umfassen. Zwingende Vorgaben gibt es kaum. Der Vorschlag stammt meist von den einzelnen Hochschulen. Bei einem Dissens wird als „Notbremse“ häufig dem jeweiligen Fachministerium die Möglichkeit eröffnet, eine Zielvereinbarung festzuschreiben.