Verfassungsgericht verhandelt Gebührenverbot am 9. November

BONN. Das Bundesverfassungsgericht wird am 9. November über die Klage gegen die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) verhandeln. Dies teilte heute der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) mit. Der fzs wird als Sachverständiger während der mündlichen Verhandlung Stellung nehmen.

Die Bundesregierung hat mit der Novelle die Einführung der Verfassten Studierendenschaften verpflichtend festgeschrieben und zudem Studiengebühren für das Erststudium weitgehend untersagt. Sechs Länder klagen gegen das Gesetz und fühlen sich in ihrer Kompetenz für den Hochschulbereich beschnitten. Vorstandsmitglied Colin Tück zeigte sich optimistisch: „Das Gericht wird einsehen müssen, dass Studiengebühren massive Auswirkungen weit über ein Land hinaus haben. Studierende brauchen Rechtssicherheit und soziale wie auch regionale Chancengleichheit. Deswegen brauchen wir ein bundesweites Verbot!“

Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS), das Bündnis für Politik- und Meinungsfreiheit (PM), der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) sowie der fzs sprechen sich für bundesweit einheitliche Regelungen über dieVerfasste Studierendenschaft und die Gebührenfrage aus. Die Organisationen fordern eine unabhängige Studierendenvertretung mit Finanzhoheit an allen Hochschulen. „Nur eine autonome Studierendenschaft, die eigenständig Beiträge erheben und ohne Maulkorb agieren darf, kann eine durchsetzungsfähige Interessenvertretung sein“, so Christine Scholz vom Vorstand des fzs.

In Bayern und Baden-Württemberg bestehen derzeit keine Studierendenschaften in der vom HRG geforderten Form. „Unseren Kolleginnen und Kollegen dort fehlt jede Arbeitsgrundlage. Die Länder müssen endlich das HRG umsetzen und die Verfasste Studierendenschaft einführen“, fordert Scholz. Die vier Organisationen setzen sich für ein bundesweites Verbot jeder Art von Studiengebühren ein. Während die klagenden Länder argumentieren, die Erhebung von Studiengebühren müsse im Ermessen der Länder liegen, zeigen Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz, dass Gebühren Auswirkungen weit über die Landesgrenzen hinaus haben: Aus Hessen sind hunderte Studierende ins benachbarte Mainz gewechselt, als Hessen Langzeitstudiengebühren einführte.

„Die Novelle ist aber nur ein erster Schritt, denn sie lässt Ausnahmen wie etwa Studienkonten zu. Wir brauchen ein weitergehendes Verbot jeder Art von Gebühren. Studiengebühren betreffen nicht nur Studierende, sondern alle Hochschulangehörige. Sie sind aus bildungs- und wissenschaftspolitischen Gründen abzulehnen: Das Bildungsverhalten wandelt sich in Richtung kurzfristiger Verwertbarkeit. Dies ist gesamtgesellschaftlich nicht wünschenswert“, argumentiert Torsten Bultmann, Geschäftsführer des BdWi.

KONTAKT: Astrid Marxen Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0228/2420389 oder 0163/5003355