Diese darf jedoch nicht zum Spielball im Machtgezerre zwischen Bund und Ländern verkommen. Sie muss sich vielmehr an bildungspolitischen Leitlinien orientieren und Chancengleichheit und die Gestaltung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums verwirklichen.
Der fzs setzt sich deshalb für eine Überführung des Hochschulbereichs in die konkurrierende Gesetzgebung ein. Bei der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder das Gesetzgebungsrecht, soweit der Bund nicht von seiner Befugnis im Interesse bundeseinheitlicher Regelung Gebrauch macht.
Der gemeinsamen Bildungsplanung im europäischen Hochschulraum kommt eine immer höhere Bedeutung zu. Hier muss unserer Ansicht nach die Koordinierung von Bund und Ländern gestärkt werden. Die Koordination sollte maßgeblich die Bund-Länder-Kommission (BLK) übernehmen.
Kontakt: Astrid Marxen Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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