fzs kündigt weitere Proteste gegen Studiengebühren an – Klagen gegen das Gesetz in Planung
Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) protestierte heute entschieden gegen die Einführung von Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen. Der Landtag hatte mit der Mehrheit seiner Mitglieder zuvor das „Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz“ (HFGG) beschlossen, das die Einführung von Gebühren an nordrhein-westfälischen Hochschulen ermöglicht. Der studentische Dachverband kritisierte insbesondere, dass Studiengebühren die soziale Ungleichheit im Bildungssystem weiter verschärften und forderte mehr öffentliche Mittel für die Hochschulen ein.
Dazu erklärte Regina Weber, Vorstandsmitglied im fzs: „Mit dem HFGG soll der Weg für Studiengebühren frei gemacht werden. Studiengebühren sind unsozial und werden vor allem junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten von einem Studium abhalten. Damit wird die soziale Ungerechtigkeit im Bildungssystem verstärkt. Rüttgers, Pinkwart und Co. wollen Bildung nur noch für Reiche. Das werden wir als Studierende nicht mitmachen!“ Weber kündigte scharfe Proteste an den Hochschulen an, an denen Gebühren eingeführt werden sollen.
Seit Dienstag übernachten Düsseldorfer Studierende in einem Zeltcamp vor dem Landtag aus Protest gegen die Einführung von Studiengebühren. Regina Weber betonte: „Diese Aktion und auch die Rektoratsbesetzungen der vergangenen Wochen machen klar, dass die bildungspolitischen Entscheidungen der NRW-Landesregierung keine Zustimmung bei den Betroffenen finden können.“
Zugleich kündigte der fzs an, auf dem juristischen Weg gegen das Studiengebührengesetz vorzugehen. Dazu erklärte Christian Berg, Vorstandsmitglied des fzs: „Mehrere juristische Gutachten haben in den vergangenen Wochen unmissverständlich klar gemacht, dass das Gesetz an zahlreichen Punkten verfassungswidrig ist. Wir werden das Gesetz deshalb vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. So leicht wird die schwarz-gelbe Regierung nicht davon kommen.“
Neben den bestehenden Verfassungswidrigkeiten verstoße das Gesetz auch gegen den Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den die Bundesrepublik 1973 ratifiziert hat und der die Verpflichtung zur Unentgeltlichkeit des Hochschulunterrichts beinhaltet. Der fzs kündigte die Anrufung des internationalen Ausschusses an, der die Einhaltung des Paktes überwacht.