SPD verabschiedet sich von Chancengleichheit

Studiengebühren in Rheinland-Pfalz klar verfassungswidrig

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) hat die Einführung von Studiengebühren in Rheinland-Pfalz entschieden abgelehnt. Das rheinland-pfälzische Kabinett hatte zuvor beschlossen, Studiengebühren für jene Studierende einzuführen, die ihren Erstwohnsitz nicht in Rheinland-Pfalz haben.

Katharina Binz, Mitglied im Vorstand des fzs, erklärte dazu heute: „Studiengebühren führen zu einer dramatischen Entwicklung im Hochschulbereich: Sie schrecken junge Menschen davon ab, ein Studium aufzunehmen und treffen dabei insbesondere Menschen aus einkommensschwächeren Familien. Studiengebühren bedeuten die Abschaffung von Chancengleichheit. Wenn Rheinland-Pfalz mit Kurt Beck an seiner Spitze jetzt Studiengebühren einführt, ist das eine politische Bankrotterklärung. Mit Chancengleichheit hat das nichts mehr zu tun.“

Aus Sicht des studentischen Dachverbandes ist das Vorhaben der SPD in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig. Der Hamburger Senat war im November 2005 mit einem ähnlichen Vorhaben vor Gericht gescheitert, da eine Differenzierung nach dem Wohnsitz der Gleichbehandlung von Studierenden widerspreche. Das Vorhaben der Landesregierung macht daher für den fzs auch die Absurdität der Föderalismusreform erneut deutlich. Katharina Binz: „Die hilflosen Pläne der einzelnen Länder machen deutlich, dass der vielbeschworene Wettbewerbsföderalismus nicht funktionieren kann. Wir brauchen keine Kleinstaaterei, sondern einheitliche Regelungen und Kooperation zwischen den Bundesländern. Ein Anfang wäre mit einem bundesweiten Verbot von Studiengebühren gemacht.“

Mit der rheinland-pfälzischen Entscheidung sieht sich der fzs in seinen Befürchtungen bestätigt, wonach die Einführung von Studiengebühren in einzelnen Ländern massive Wanderbewegungen von Studierenden auslösen würde. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte der fzs insbesondere auf diese Gefahr aufmerksam gemacht und hierzu das Beispiel Rheinland-Pfalz herangezogen. Das Gericht hatte damals die Befürchtungen verworfen.