Einigung zum Hochschulpakt

In der Bund-Länderkommission haben sich die Wissenschaftsministerinnen und -minister auf Eckpunkte zur Ausgestaltung des „Hochschulpakts 2020“ geeinigt. Geeinigt haben sich die Wissenschaftsverantwortlichen auf zwei Säulen, „Lehre“ sowie „Programmpauschalen für die DFG“.

Im Bereich Lehre sollen die Länder bis zum Jahr 2010 etwa 90000 neue StudienanfängerInnen aufzunehmen. Dazu stellen sie und der Bund jeweils zur Hälfte einen Gesamtbetrag von 565 Millionen EUR zur Verfügung. Damit wird ein Studienplatz vier Jahre lang mit insgesamt 22000 EUR gefördert. Im Bereich Lehre werden verschiedene DFG Forschungsprojekte zusätzlich gefördert, damit sich die Hochschulen im „internationalen Vergleich noch stärker profilieren“ können.

Nach der Föderalismusreform, die die gleichzeitige Zuständigkeit von Bund und Ländern im Hochschulbereich beeindet hat und der Verpflichtung zur Hochschulmitfinanzierung des Bundes den Boden entzogen hatte, war das der erste Versuch der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern.

Der fzs hatte in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, dass auch kurzfristige Vereinbarungen wie der Hochschulpakt nicht die strukturelle Unterfinanzierung im Hochschulbereich beenden können. Nur eine langfristige Aufstockung der finanziellen Mittel der Hochschulen können Studium und Lehre nachhaltig verbessern.

Um die staatlichen Mittel für eine bessere Bildungsfinanzierung aufzubringen, hat der fzs in der Vergangenheit unter anderem eine erhöhung der staatlichen Einnahmen durch eie substanzielle Steuerreform gefordert.