StudentInnenwerke als Dienstleister mit sozialem Auftrag

Die StudentInnenwerke befinden sich im Wandel. Mit dem schleichenden Umbau von studentischen Selbsthilfeeinrichtungen zu Dienstleistern im Hochschulumfeld haben sich Bedeutung und Aufgaben der StudentInnenwerke verändert. Diese Entwicklung ist kritisch zu hinterfragen. Auch zukünftig muss die Befassung mit den individuellen Belangen der Studierenden Auftrag der StudentInnenwerke sein. Zur Erfüllung dieses Auftrag bedarf es gesetzlich verankerter und von den Hochschulen strukturell unabhängiger Strukturen, deren Aufrechterhaltung durch staatliche Zuschüsse gesichert wird.

Die Aufgaben der StudentInnenwerke haben stets den Studierenden zum Bezug. Einerseits ist es ihre Aufgabe soziale Ungleichheiten in der Studierendenschaft zu beseitigen und für einen individuellen Nachteilsausgleich zu sorgen. Beispielsweise können mit speziellen Beratungs-, Kinderbetreuungsangeboten oder Härtefalldarlehen kurzfristige soziale Schieflagen vermieden werden. Andererseits ist die indirekte Studienfinanzierung ein staatlicher Auftrag der StudentInnenwerke. Die Senkung der Studienkosten durch kostengünstige Bereitstellung von Wohnraum und Verpflegung kommt allen Studierenden zu gute und hilft die allgemeinen finanziellen Risiken einer Studienaufnahme zu verringern. Eine Debatte über die staatliche direkte Studienfinanzierung (BAföG) kann daher nicht ohne eine Betrachtung der indirekten Studienfinanzierung geführt werden.

In Abgrenzung zu den Aufgaben der StudentInnenschaft ist es Aufgabe der StudentInnenwerke, Angebote zu schaffen, die individuell in Anspruch genommen werden können. Den Studierenden muss daher stets die Wahl bleiben, ob sie diese in Anspruch nehmen oder nicht. Angebote, die für alle Studierenden, d.h. die gesamte Studierendenschaft, verpflichtend werden, müssen auch von der Studierendenschaft an sich verantwortet und beschlossen werden. Der Abschluss von Semesterticketverträgen und Versicherungen für die Studierenden ist daher alleinige Kompetenz der Studierendenschaft und nicht der StudentInnenwerke.

Die Aufgaben der StudentInnenschaften und der StudentInnenwerke überschneiden sich aufgrund der gleichen Zielgruppe häufig. Um hier keine unnötige Konkurrenz im sozialen Bereich zu schaffen, ist es nichtsdestotrotz von Vorteil, die Angebote abzustimmen und falls möglich in gemeinsamen Angeboten zu kooperieren.

Studierendenvertretungen als Interessenvertretung der Studierenden gegenüber dem StudentInnenwerk

Die Angebote der StudentInnenwerke müssen an den Bedürfnissen der Studierenden ausgerichtet werden. Dies umfasst nicht alleinig wirtschaftliche, sondern vor allem auch soziale Bedürfnisse. Als Vertretung der Studierenden ist es daher Aufgabe der StudentInnenvertretungen diese Bedürfnisse ebenso gegenüber den Gremien und der Geschäftsführung der StudentInnenwerke zu vertreten und zu kommunizieren. Eine stärkere Auseinandersetzung mit den StudentInnenwerken vor Ort und einer Analyse sowie Hinterfragen seiner Angebote ist unerlässlich. Im Gegenzug fordern wir die Bereitschaft der StudentInnenwerke zu einem ernsthaften Dialog mit der Studierendenvertretung ein.

StudentInnenwerke erhalten 10-15% ihrer Einnahmen als staatliche Zuschüsse. Wenn sie bereits für diesen geringen Anteil Zielvereinbarungen mit den Landesregierungen abschließen (müssen), sollten auch StudentInnenschaften ihrerseits an der Verwendung der Gelder der Studierenden interessiert sein. Eine klare Positionierung der Gruppe der Studierenden als Interessenvertretung und deren Artikulation ist daher notwendig. Die VertreterInnen der Studierenden in den Gremien des StudentInnenwerks, aber auch die StudentInnenvertretungen müssen aber ebenso über die Realisierung dieser Interessen wachen, sich über die aktuelle Lage in den StudentInnenwerke informieren und entsprechend Veränderungsprozesse initiieren. Meinungsbildungsprozesse und Abstimmungsprozesse müssen in einer gleichberechtigten Zusammenarbeit erfolgen.

Beschlossen auf der 31. vertagten Mitgliederversammlung vom 17.-19. März 2007 in Berlin