Das Oberverwaltungsgericht NRW hat heute in zweiter Instanz die Klage einer Studentin der Universität Paderborn gegen die Erhebung von Studiengebühren abgewiesen. Die Erhebung von Studiengebühren steht nach Ansicht des Gerichtes nicht im Widerspruch zum UN-Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte.
Der UN-Pakt, der 1968 durch die Bundesrepublik unterzeichnet wurde, legt unter anderem fest, dass der Zugang zu Bildung und zum Bildungssystem gebührenfrei zu halten sei. Mit der Einführung von Studiengebühren haben zahlreiche Länder aus Sicht der klagenden Studierenden gegen diesen Pakt verstoßen.
Das Gericht widersprach dieser Aufassung. Die Vertragsbestimmung sei „weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden.“ Für das Land NRW ergebe sich nach Ansicht des Gerichtes auch keine Erforderlichkeit, „mit Rücksicht auf etwaige sich aus den Vertragsbestimmungen ergebende Verpflichtungen des Bundes von der Einführung von Studienbeiträgen abzusehen.“ Das Gericht ließ keine Revision zu.
Der fzs bezeichnete das Urteil als „politische Entscheidung“. „Wenn der Bund Verträge abschließt und die Länder anschließend machen können was sie wollen, brauchen wir keinen Bund und keine völkerrechtlichen Verträge mehr“, erklärte Regina Weber vom Vorstand des studentischen Dachverbandes. Darüber hinaus widersprach der fzs der Einschätzung des Gerichtes, dass nach wie vor jungen Menschen ein Studium möglich sei. Studiengebühren führten zu Studienabbrüchen und hielten viele Menschen von einem Studium ab, so der Verband. Der fzs will in wenigen Tagen offiziell vor dem UN-Ausschuss zur Überwachung des Sozialpakt Klage gegen die Bundesrepublik einreichen.
Am Vormittag hatten in Münster Hunderte Studierende gegen Studiengebühren demonstriert.