Zweiter Erfolg gegen hessische Studiengebühren

Berlin (fzs). Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen. Das Gericht fordert die Universität Marburg auf, die Studiengebühren einer Studentin zurück zu zahlen. Sie hatte gegen die Verfassungsmäßigkeit der Gebühren geklagt. Für den fzs ist das Urteil ein weiterer Erfolg gegen Studiengebühren. „Die Gebühren sind rechtlich nicht haltbar. Das Studiengebührengesetz muss weg“, fordert fzs-Vorstandsmitglied Regina Weber. „Auch die hessische Regierung muss nun erkennen, dass sie falsch gehandelt hat. Sie kann nicht einfach an der Verfassung vorbei regieren.“

Die Universität Marburg muss die Studiengebühren nun an alle zurückzahlen, die Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt haben. Der fzs fordert die Hochschule auf, alle Studierenden gleich zu behandeln. „Es gab schwere handwerkliche Fehler bei der Gesetzgebung. Befreiungsgründe waren noch nicht bekannt als die ersten Studierenden schon ihre Zahlungsaufforderung in der Post hatten“, erläutert Martin Menacher aus dem fzs-Vorstand. „Angesichts der verbreiteten Unsicherheit haben einige Studierende keinen Widerspruch eingelegt. Nun müssen alle gleich behandelt werden und ihre Gebühren zurückbekommen.“ Aus Sicht des fzs zeigt das Gerichtsurteil erneut, dass das Grundrecht auf Bildung nicht einfach so ausgehebelt werden kann, vorbei an öffentlicher Meinung und rechtliche Rahmenbedingungen.