Kai Gehring, bildungpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, hat die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 16/6922) gefragt, ob sie eine Notwendigkeit sehe, die Auswirkungen von Studiengebühren zu untersuchen. Die Antwort der Bundesregierung, die nun vorliegt, weist lapidar darauf hin, dass hierfür die Bundesländer zuständig seien: „Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind die Länder für die Entscheidung zuständig, ob und inwieweit Studienbeiträge an den jeweiligen Hochschulen eingeführt werden. (…) Dementsprechend ist ein umfassendes Monitoring hierzu bei der Kultusministerkonferenz der Länder angesiedelt.“
Doch dieses Monitoring, das die KMK Anfang Februar 2007 beschlossen hat, liegt noch nicht vor. Dabei besteht nach Auffassung von Studierendenorganisationen und Gewerkschaften dringender Handlungsbedarf: In sieben Ländern wurden mittlerweile Studiengebühren eingeführt, teilweise bereits vor über einem Jahr. In der Folge sind dabei in einigen Ländern die Studierendenzahlen massiv zurück gegangen, obwohl die Quote der AbiturientInnen angestiegen ist. So sind etwa in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg selbst die Zahlen der Neueinschreibungen deutlich eingebrochen. Beide Länder haben im vergangenen Jahr Studiengebühren eingeführt. Die jeweiligen Landesregierungen hielten sich bei der Interpretation dieser Zahlen bislang bedeckt und wiesen darauf hin, dass vor allem neue Zulassungsregelungen für den Rückgang verantwortlich seien.