„Dem Senat war es wichtig, deutlich zu machen, dass dadurch die unterschiedlichen Profile von Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen erhalten blieben“, begründete ein Sprecher den „ersten Gegenstand autonomer Regelung“, den die Goethe-Universität nach ihrer Überführung in eine Stiftungsuniversität nun beschlossen hat.
Der Unmut der Hochschule richtet sich demnach dagegen, dass das Hessische Hochschulgesetz die Bachelor-Studienaufnahme junger Menschen mit Fachhochschulreife auch an Universitäten vorsieht. Damit könnte zumindest ansatzweise die bestehende Selektion im Übergang zur Universität eingeschränkt werden: In der Bundesrepublik schaffen nur 23 von 100 Kindern aus sog. Arbeiterfamilien den Sprung an die Hochschule, während dies 83 von 100 Kindern aus Akademikerhaushalten gelingt.
Der Frankfurt Universitätspräsident, Prof. Rudolf Steinberg, begründete die Maßnahme mit dem Hinweis darauf, dass nur mit dem Abitur als Zugangsvoraussetzung „ein erfolgreiches wissenschaftliches Studium gewährleistet“ sei. Durch die Neuregelung bliebe Studierenden, die aufgrund der Fachhochschulreife mit falschen Voraussetzungen an die Universität kämen, ein womöglich frustrierender Studienablauf erspart.
Die Nachfrage von fzs.de an die Presseabteilung der Universität Frankfurt, ob die These des „frustrierenden Studienablaufs“ durch eine entsprechende Evaluierung der bisherigen Bachelor-Studierenden mit Fachhochschulreife belegt sei, blieb bislang unbeantwortet. Auch die AStA-Vorsitzende, Anja Engelhorn, kritisierte gegenüber Spiegel Online, dass diese Entscheidung nicht auf der Basis von Fakten getroffen worden sei. Anja Engelhorn: „Es ist grob fahrlässig, derartige Entscheidungen zu treffen aufgrund bloßer Vermutungen.“
(aktualisiert am 27. Januar 2008)