Petitionsausschuss im Bundestag will BAföG verbessern

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich am 28. Mai einstimmig dafür ausgesprochen, dass Studierende auch nach einem Studienfachwechsel finanzielle Unterstützung erhalten können, sofern sie zuvor keinen Antrag nach dem BAföG gestellt haben. Dies berichtet der Informationsdienst des Bundestages ‚heute im bundestag‘.

Ein Petent hatte sich beklagt, dass ihm für die ersten drei Semester seines Studiums vor dem Fachwechsel, für die er keine Ausbildungsförderung beantragt hatte, BAföG-Zeit angerechnet wurde. Demnach hatte er für das weitere Studium kein BAföG erhalten, da eine Förderung bei einem Studienfachwechsel ab dem viersten Semester grundsätzlich nicht gewährt wird – unabhängig davon, ob ein Antrag gestellt wurde.

Der Petent habe bewusst erst zu dem Zeitpunkt BAföG beantragt, ab dem er sicher gewesen sei, den richtigen Studiengang gefunden zu haben. Dies sei ungerecht gegenüber anderen Studierenden, die während der gesamten Regelstudienzeit eine Förderung erhalten hätten.

Der Petitionsausschuss hat sich dafür ausgesprochen, eine Förderung nach dem BAföG auch in solchen Fällen künftig möglich zu machen. Die Abgeordneten kritisierten vor allem, „dass es sich nachteilig auswirke, wenn ein Student erst nach der Wahl des für ihn ‚richtigen‘ Studienganges BAföG beantrage“, wie der Informationsdienst auführt. Bei einer Gesetzesänderungen solle dies berücksichtigt werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat den Vorschlag zunächst abgelehnt: „Die Förderung werde grundsätzlich nur für eine umsichtig geplante und zielstrebig durchgeführte berufsqualifizierte Ausbildung geleistet. Dieser Verpflichtung seien auch die Auszubildenden unterworfen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Förderungsantrag gestellt oder Leistungen erhalten hätten.“ Die Unterlagen zu dem Fall wurden zunächst an die Fraktionen sowie an das BMBF weitergeleitet, da der Petitionsausschuss selbst keine Gesetzesänderungen vorschlägt.