Hessen schafft als erstes Bundesland Studiengebühren ab

Nachdem CDU und FDP überraschend ihren Verzicht auf eine dritte Lesung zum Abschaffungsgesetz erklärt hatten, konnten die Abgeordneten am Dienstagabend bereits die Abschaffung der Studiengebühren beschließen. Als erstes Bundesland schafft Hessen damit zum kommenden Wintersemester Studiengebühren ab. Die wegfallenden Gelder sollen aus dem Haushalt den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden.

Die SPD-Vorsitzende Andrea Ypsilanti erklärte im Landtag, der Beschluss sei ein „Schritt zu mehr Chancengleichheit in Hessen“. Mit Blick nach Österreich wies sie insbesondere darauf hin, dass junge Frauen durch Studiengebühren abgeschreckt würden. Tarek Al-Wazir von Bündnis90/Grüne sagte, er sei froh, „dass die sozial ausgrenzende Wirkung von Studiengebühren ab dem kommenden Semester in Hessen der Vergangenheit angehört“.

Die Abschaffung der unsozialen Gebühren war eine zentrale Forderung von SPD, Grünen und Linkspartei im Rahmen des Landtagswahlkampfes. Obwohl die drei Parteien trotz ihrer Mehrheit im Landtag keine Koalition bilden, haben sie sich darauf verständigt, gemeinsame Gesetzesprojekte zu beschließend.

Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) beim fzs sprach von einem „Jubeltag“. Der Geschäftsführer des Bündnisses, André Schnepper, erklärte: „Ein großer Erfolg für die Studierendenbewegung und für alle Gebührengegner!“ Damit bezog er sich auf die massiven studentischen Proteste, die die Einführung von Studiengebühren in Hessen begleitet hatten. Kritik übte Schnepper jedoch an dem Beschluss der Landtagsmehrheit, die in den vergangenen zwei Semestern gezahlten Gebühren nicht zurück zu zahlen. Dieser Forderung der Linkspartei wollen SPD und Grüne nicht entsprechen. „Aus unserer Sicht, verstoßen Studiengebühren eindeutig gegen die hessische Landesverfassung“, so Schnepper. „Aus diesem Grund müssen die bereits gezahlten Gebühren in vollem Umfang an die Studierenden zurückgezahlt werden.“ Der hessische Staatsgerichtshof will am 12. Juni entscheiden, ob die hessischen Studiengebühren verfassungswidrig sind.