Mit Sorge betrachtet der freie zusammenschluss von studentInnenschaften den Umbau der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen hin zu einer reinen Serviceeinrichtung für Hochschulen.
Vorab bleibt festzuhalten, dass der studentische Dachverband den Zwang zur Bewerbung auf einen Studienplatz ablehnt. Die Vergabekriterien, zum Großteil die Abiturdurchschnittsnote oder gar Auswahltests sind nicht nur tendenziös, sondern sozial und kulturell selektiv, was sich in einem hohen Maße vor allem für Auswahltests konstatieren lässt.
Der fzs unterstreicht damit die Notwendigkeit, umfassende und ausreichende Studienangebote für alle Studieninteressierte bereit zu stellen. Für uns steht fest: Alle Studieninteressierte müssen die Möglichkeit haben, ein Studium ihrer Wahl an einem Studienort ihrer Wahl aufzunehmen. Dies ist nötig, um die in der Verfassung festgeschriebene Freiheit der Berufswahl (Artikel 12 GG) auch tatsächlich und in vollem Umfang umzusetzen. Der Staat, sowohl Bund als auch Länder, ist in der Pflicht, für einen Ausbau von gut ausgestatteten Studienplätzen Sorge zu tragen.
So lange die Verknappung von Studienplätzen jedoch eine unliebsame Gegebenheit darstellt, muss mit diesem Mangel umgegangen werden. Um eine annähernde Chancengleichheit zu garantieren, ist daher eine Vergabe von Studienplätzen nach bundesweiten Vergabekriterien unter Beteiligung aller staatlichen Hochschulen unumgänglich.
Daher fordert der fzs:
Die Studienplatzvergabe muss bundesweit transparent gestaltet werden!:
Bewerbungen bei einer zentralen Stelle, die jedoch Auswahlkriterien und Tests stellvertretend für die einzelnen Hochschulen ausführt, sind der falsche Weg. Stattdessen sind Kriterien für die Vergabe von Studienplätzen unabhängig vom Hochschulstandort zu vereinheitlichen. Nur so kann Transparenz hergestellt werden. Ein solches Vorgehen kann sowohl die Hochschulen als auch die Studieninteressierten gerade im Hinblick auf finanzielle Belastungen und bürokratische(n) Mehraufwand/Hürde entlasten. Hierfür ist zudem eine bundesweite Vereinheitlichung der Zulassungszeiten notwendig.
Alle Hochschulen müssen sich beteiligen!
Der Staatsvertrag sieht für die einzelnen Hochschulen, ja sogar für einzelne Fächer, eine freiwillige Teilnahme am Vergabeverfahren vor. Damit die ZVS ihrer Aufgabe gerecht werden kann, ist die Teilnahme aller Hochschulen unbedingt notwendig. Eine rein rechnerische kritische Masse‘ an Beteiligung ist hierbei notwendig, aber nicht hinreichend.
Der fzs sieht die Gefahr, dass gerade „Eliteuniversitäten“, mit einem Exzellenzcluster ausgezeichnete Studiengänge oder „gefühlte Eliten“ sich diesem Verfahren verweigern. Dadurch entstünde eine weitere Aufspaltung der Hochschullandschaft sowohl zwischen den Hochschulen als auch unter einzelnen Fächern, die z.B. Mehrfachbewerbungen nötig machen würde. Wenn sich Studienberechtigte an vielen Hochschulen bewerben müssen, entstehen sowohl für die Hochschulen als auch für die Studierenden unnötiger Aufwand und Kosten. Da (in der Regel) an nur einer Hochschule das Studium dann tatsächlich angetreten wird, bleiben an anderen Hochschulen „freie Studienplätze“ unbesetzt und können auch in Nachrückverfahren erst spät oder gar nicht mehr besetzt werden. Dies bedeutet für Studieninteressierte, die keinen Studienplatz erhalten haben, eine Studienverzögerung von bis zu einem Jahr, obwohl noch Plätze frei gewesen wären. Diese Praxis lehnt der fzs auf das Schärfste ab.
Stärkere Berücksichtigung von Menschen mit beruflicher Qualifizierung!
Das Recht auf Bildung umzusetzen, bedeutet auch, dass Menschen ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung der Zugang zur Hochschule ermöglicht wird.
Nein zu Altersdiskriminierung!
Allen Menschen muss der Zugang zur Hochschule ermöglicht werden. Daher wenden wir uns gegen die im Staatsvertrag festgeschriebene Diskriminierung von Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und nur dann an einem Vergabeverfahren beteiligt werden, wenn dies aus wissenschaftlichen oder beruflichen Gründen notwendig ist. Hierin sehen wir neben der angesprochen Altersdiskriminierung auch eine Reduktion des Menschen auf seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und eine Ablehnung des anderweitig geforderten lebenslangen Lernens.
20%-Vorabquote! Und wer beschließt?
Im Rahmen der Auswahlverfahren sollen bis zu 20% der Plätze freigehalten werden für Personen,- für die eine Ablehnung eine außergewöhnliche Härte darstellt, – die einen Beruf ausüben/anstreben, der einen besonderen gesellschaftlichen Bedarf wahrnimmt, – ausländische Studierwillige, die Deutschen nicht gleichgestellt sind, – die bereits über Studienerfahrung verfügen (sowohl abgeschlossen als auch nicht abgeschlossen), – die beruflich qualifiziert sind.
Problematisch ist, dass die Anzahl der freigehaltenen Plätze deutlich zu gering ist, zumal es sich bei der 20%-Klausel um eine Höchst- nicht aber Mindestgrenze handelt. Gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen „Sonderfälle“, die angeführt werden durch sinnstiftende Ergänzung.
Darüber hinaus bedauert der fzs den Umstand einer fehlenden Kompetenzzuweisung. Leider wird keine Stelle benannt, die über die Annahme der „Sonderfälle“ beschließt. Hier müssen transparente Verantwortlichkeiten hergestellt werden!
Beschluss der 36. Mitgliederversammlung in Bielefeld.