Berliner Hochschulgesetz: Novelle genügt studentischen Anforderungen nicht

Berlin (fzs). Am morgigen Tag wird im Wissenschaftsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses erneut eine Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes befasst. Der fzs kritisiert Teile der Novelle als nicht weitgehend genug oder als in die falsche Richtung gehend.

Hierzu erklärt Florian Keller, Mitglied des fzs-Vorstands: „Bei Betrachtung der Novelle stellt sich für uns heraus, dass zwar einzelne Punkte, wie die Erleichterung des Hochschulzugangs für Studieninteressierte aus der Berufspraxis, gelungen sind, dafür an vielen Punkte alte Missstände belassen oder neue geschaffen werden sollen. Das Gesetzesvorhaben ignoriert sogar studentische Anliegen in großer Zahl. Diese Novelle könnte etwa die Zahl der pro Modul zulässigen Prüfungen festlegen und so eine Antwort auf die viel besprochene Prüfungsinflation geben, den momentan im Rahmen von 25 bis 30 Stunden möglichen Workload je Kreditpunkt präzisieren oder unangemessenen Zugangshürden in den Modulen Einhalt gebieten. All dies geschieht leider nicht. Darüber hinaus fordern wir Senator Prof. Dr. Zöllner auf, unmissverständlich klar zu stellen, dass Bachelor-Abschlüsse aller staatlichen Hochschulen und Universitäten gleichwertig sind und entsprechend auch Absolvent*innen von Fachhochschulen nach Abschluss ihres Bachelor-Studiums ohne Wenn und Aber für Master-Studiengänge an Universitäten zugelassen werden können und umgekehrt.“

Der fzs bemängelt weiter, dass der rot-rote Senat zu wenig Engagement für eine Demokratisierung der Hochschulen zeigt. Exemplarisch hierfür ist der Verbleib der Experimentierklausel im vorliegenden Entwurf, welche Abweichungen von der Gremienstruktur an Hochschulen ermöglicht. „Diese Experimentierklausel oder Erprobungsklausel, findet sich nunmehr seit rund 13 Jahren in Berliner Hochschulgesetzen. Erfolge hat sie aus studentischer Sicht nie gebracht, sondern im Zweifel nur die Macht der Hochschulpräsident*innen gefestigt. Wir fordern, diese Klausel endlich zu streichen, da sie dazu beiträgt, die Demokratie an Hochschulen auszuhöhlen. Der Senat sollte vielmehr die demokratische Organisation der Hochschulen stärken und in einem ersten Schritt die paritätische Beteiligung der vier Statusgruppen stärken“, so Moska Timar, Mitglied des fzs-Vorstands.

Äußerst negativ ist das Vorhaben des Senats, die Regelbeschäftigung von Studierenden an Berliner Hochschulen von mindestens vier Semestern auf eine „soll“-Vertragslaufzeit von einem Jahr zu beschränken. „Die bisherige Regelung stellt eine bundesweit wünschenswerte Nachwuchsförderung für junge Wissenschaftler*innen dar. Die geplante Änderung ist ein fatales Signal an Studierende, welche ihre auf diesem Weg bisher sichere Erwerbstätigkeit mit fachlicher Qualifizierung verbinden konnten.“ schließt Florian Keller. Weitere Informationen finden sie unter: universitas.blogsport.de/