In Zukunft sollen nun auch dauerhaft „Einrichtungen der Wissenschaft“ und nicht nur „Vorhaben“ durch den Bund unterstützt werden können. Ob der Gesetzentwurf die erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erreicht, ist noch fraglich. Der Opposition auf Bundesebene geht der Vorschlag der Bundesregierung bislang nicht weit genug.
Hierzu erklärt fzs-Vorstandsmitglied Erik Marquardt:
„Es ist nicht anzunehmen, dass durch die vorgeschlagene Lockerung des Kooperationsverbots zukünftig insgesamt mehr Hochschulen gefördert werden. Diese Gesetzesänderung ist eher als Versuch der Bundesregierung zu werten, die umstrittene Exzellenzinitiative zur Bevorzugung einzelner ‚Leuchttürme“ mit insgesamt weniger Mitteln auch über 2017 hinaus zu verlängern. Doppelte Abiturjahrgänge, immer höhere Zugangshürden und die Schuldenbremse 2020 erfordern jedoch schnelles und umfassendes Handeln zum Wohle aller Hochschulen. Wir brauchen keine Exzellenzinitiative 2.0 – wir brauchen eine tragbare Grundfinanzierung.“
Salome Adam, ebenfalls fzs-Vorstandsmitglied im fzs ergänzt:
„Die Grundfinanzierung von Bildungseinrichtungen muss auf eine breitere Basis gestellt werden. Außerdem müssen Bund und Länder besser zusammenarbeiten, um tragfähige langfristige Lösungen für die strukturellen Probleme des Bildungs- und Wissenschaftssystems zu finden. Das Kabinett und insbesondere Frau Schavan wollen mit diesem Gesetzentwurf jedoch die Weichen gegen eine gute Bildung der zukünftigen Generationen stellen.“
Erik Marquardt fordert abschließend:
„Das Kooperationsverbot muss umfassend aufgehoben werden. Die Forderungen der Schulen, Hochschulen und auch der Oppositionsparteien in Bundestag und Bundesrat werden mit diesem Gesetzentwurf weiterhin missachtet. Wir fordern einen offenen Dialog unter Beteiligung der Interessenvertretungen der Betroffenen.“