fzs-Vorstandsmitglied Katharina Mahrt erläutert den Gesetzentwurf:
„Studierende, die ihre Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreiten, sollen Studiengebühren von 500 Euro pro Semester bezahlen. Das bedeutet, dass die ohnehin Benachteiligten zur Kasse gebeten werden. In anderen Bundesländern haben Langzeitstudiengebühren die Abbruchquote deutlich erhöht, anstatt den Erfolg zu fördern. Nur 39% der Studierenden schließen ihr Studium in Regelstudienzeit ab. Studierende müssen neben dem Studium arbeiten, Kinder betreuen oder engagieren sich ehrenamtlich. Die Studiengebühren treffen dann genau diejenigen, die eigentlich Unterstützung benötigen würden. Der Gesetzesentwurf ist daher so nicht hinnehmbar.“
Die sächsische Landesregierung möchte außerdem eine Austrittsmöglichkeit aus der Verfassten Studierendenschaft ermöglichen. Die Verfassten Studierendenschaften basieren jedoch auf einem Solidarmodell, in dem alle Studierenden für ihre politischen Interessenvertretung und die zahlreichen Service- und Beratungsangebote aufkommen. Dadurch können die Beiträge niedrig gehalten werden können. Studierende zahlen in Sachsen umgerechnet circa einen Euro Beitrag im Monat dafür. Die Studierendenvertretung wird in der Regel jährlich gewählt.
Erik Marquardt, ebenfalls fzs-Vorstandsmitglied, erklärt hierzu:
„Das stellt demokratische Prinzipien auf den Kopf. Man kann ja auch nicht aus der Bundesrepublik austreten, weil man die Wahl nicht gewonnen hat und dann die Entscheidungen nicht mag oder die Steuern schlecht verteilt findet. Die Folgen für die Studierenden bei Austritten aus der Verfassten Studierendenschaft wären nicht nur der Ausfall von Beratungsleistungen durch StuRa und Fachschaftsräte, sondern auch der Verlust des Wahlrechts ihrer Vertretungsorgane und eine eventuelle Erhöhung der Semesterticketkosten. Die Landesregierung fordert somit 500 Euro pro Semester von einigen Studierenden und bietet eine Ersparnis von circa 5 Euro im Semester. Das ist keine Bildungspolitik. Das ist Klientelpolitik.“