Arbeitnehmer*innenrechte für studentische Beschäftigte und Mitarbeiter*innen an Hochschulen

1) Personalvertretung Studentische Beschäftigte und Mitarbeiter*innen sind in die Personalvertretungsgesetze der Länder aufzunehmen und mindestens durch die Personalräte zu vertreten.

2) Tarifvertrag Wissenschaftler*innen sowie studentische Beschäftigte und Mitarbeiter*innen müssen einen Anspruch auf tarifvertraglichen Schutz haben. Wir fordern daher gemäß des Templiner Manifestes der GEW die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Flächentarifverträge des öffentlichen Dienstes auf alle Beschäftigten in Hochschule und Forschung. Wir treten für wissenschaftsspezifische Regelungen ein, die den besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung Rechnung tragen. Der Gesetzgeber muss die Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgebern respektieren und das Verbot, Regeln zur Befristung von Arbeitsverträgen in Hochschule und Forschung auszuhandeln und anzuwenden, aufheben. Daher fordern wir die ersatzlose Streichung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

3) Mindestlohn Ein Mindestlohn muss auch für alle Beschäftigten an den Hochschulen eingeführt werden.

4) Kernverträge Kernverträge mit einer verbindlichen Festlegung des Aufgabenbereichs und einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr für studentische und wissenschaftliche Beschäftigte und Mitarbeiter*innen müssen wieder zur Regel und die Abrechnung von studentischen Beschäftigten und Mitarbeiter*innen als Sachmittel beendet werden.

5) Hochschulen als inklusiver Arbeitsort Hochschulen müssen ein inklusiver Ort werden, an denen nicht nur alle Menschen gemeinsam miteinander lernen und arbeiten können, sondern der es auch ermöglicht einfache Lösungen zum Beispiel für die Gründung von Familien zu finden. Teilzeitlösungen müssen in Anspruch genommen werden können, nicht aber zur Bedingung eines Arbeitsvertrages werden.

6) Informationsanspruch Studentische Beschäftigte und Mitarbeiter*innen müssen bei Arbeitsantritt über gesetzliche Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Krankengeld und Urlaubsanspruch, schriftlich durch die*den Arbeitgeber*in informiert werden.

7) Ausschreibungstransparenz Ausschreibungen für studentische Beschäftigte und Mitarbeiter*innen müssen transparent für alle Studierenden gemacht werden.

Beschlossen auf der 49. MV in Bremen