Entscheidung der KMK zum Akkreditierungswesen – fzs fordert echte Reform des Akkreditierungswesens statt herumeiern um Verfassungsgerichtsurteil

Janek Heß, Mitglied im Vorstand des fzs, betont: „Wie es aussieht ist die KMK beim Thema Akkreditierung von Hasenfüßigkeit geprägt. Das bestehende Akkreditierungssystem soll im Grunde beibehalten und nicht qualitativ verbessert und demokratischer werden. Wir fordern, dass die Neuregelung endlich eine echte Schulung aller Gutachter*innen vorsieht, wie sie der studentische Akkreditierungspool bereits für die akkreditierenden Studierenden durchführt. Die nichtstudentischen Gutachter*innen müssen ebenfalls angemessen geschult werden, damit auch diese die Ziele der Studiengangsentwicklung im Blick haben. Dass im Prozess der Neufassung nicht mit Studierenden gesprochen wurde, offenbart die Furcht der KMK davor, den Betroffenen und Expert*innen zuzuhören.“

Ben Seel, Mitglied im Rat des fzs fügt hinzu: „Die KMK muss dem Urteil des Verfassungsgerichts folgen und die Besetzung des Akkreditierungsrats ernsthaft neu regeln. Zu einer solchen Neuregelung muss auch gehören, dass es nicht sein kann, dass die Studierendenvertreter*innen durch Hochschulmanager*innen der HRK, die keinen Anteil an der Wissenschaftsfreiheit haben, benannt werden. Die Benennungspraxis muss Studierenden endlich eine Selbstvertretung durch fzs und Akkreditierungspool zugestehen. Schließlich stellen die Studierenden die größte Gruppe an den Hochschulen und sind am unmittelbarsten von der Qualitätssicherung betroffen.“

Heß stellt abschließend fest: „Die Idee privatrechtliche Agenturen mit der Überprüfung von staatlichen Studiengängen zu betrauen, bleibt absurd. Die Gesetzgeber*innen müssen jetzt die Chance nutzen und eine echte Reform auf den Weg bringen. Die Politik muss die Verantwortung für gute Studienbedingungen wieder selber in die Hand nehmen und die Betroffenen an den Tisch der Entscheidung zurück holen – externe Agenturen sollten keine essentielle Rolle spielen. Der fzs schlägt eine Regelung durch ein Bundeshochschulgesetz (BHG) vor, das von demokratisch verfassten Akkreditierungssenaten in einer Akkreditierungskammer umgesetzt wird. Mit einer echten Reform zu einer demokratischen Qualitätssicherung wäre ein wichtiger Schritt getan. Ungeachtet dessen, muss weiter für eine demokratische Selbstverwaltung gekämpft werden, die ihren Namen auch verdient. Diese hat ihren Platz in paritätisch besetzten Gremien der jeweiligen Hochschulen.“

Zu einem demokratischen Akkreditierungssystem hat der freie zusammenschluss von student*innenschaften einen umfassenden Reformvorschlag erarbeitet: www.fzs.de/aktuelles/positionen/405504.html