Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2019/16

Anschreiben

05.03.2017

Sehr geehrter Vorsitzender des Ersten Senats, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof,

der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) möchte als Dachverband der Student*innenschaften in Deutschland zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2019/16 initiativ Stellung nehmen, da er dem Ersten Senat Einblicke in die aktuellen Praxen der Institution Wissenschaft und sog. Experten zur Verfügung stellen möchte, da dies im vorliegenden Fall sehr relevant ist und beim letzten institutionalisierten Verfahren im Deutschen Ethikrat und im Anschluss daran von der Bundesregierung, vernachlässigt wurde. Es ist sehr fragwürdig die Institutionen als sog. Experten auszuwählen, welche für die Klage mitverantwortlich sind. Sie sind das höchste rechtsprechende Organ der BRD und wir hoffen, dass Sie deshalb die Stellungnahmen der Betroffenenverbände vollständig umsetzen und die Bundesregierung dazu verpflichten die Menschenrechte umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen, …


Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2019/16

Wir, die Mitglieder des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften, dem Vertretungsorgan der Student*innenschaften in Deutschland, möchten initiativ zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2019/16 Stellung nehmen:

Es gibt keine andere Möglichkeit, die menschenrechtskonform ist, als alle selbstgewählten Geschlechtseinträge zuzulassen. Wir sprechen uns dafür aus, dass, solange das Geschlecht in Geburtsurkunden staatlich erfasst wird, in Deutschland ein offener Geschlechtseintrag eingeführt wird, so dass Menschen den Geschlechtseintrag, den sie selbst wählen können, auf den Ämtern vor Ort ohne jegliche Gerichtsverfahren und/oder medizinische und/oder psychologische Begutachtung ändern lassen können, ohne überhöhte Verwaltungskosten. Und dass dieses Verfahren auch sonst keinen Beschränkungen unterliegt, wie Anzahl der Geschlechtswechsel oder eine Beschränkung der Kategorie, indem nur unter drei oder vier Möglichkeiten ausgewählt werden könnte. Es muss ein freies Textfeld eingeführt werden für die Kategorie Geschlecht.

Das hätte den Effekt, dass gleichzeitig mehrere Diskriminierungsformen auf Grund des Geschlechts und Menschenrechtsverletzungen abgestellt werden könnten.

Erstens würde das endlich die diskriminierende Prozedur eines Transsexuellengesetzes abstellen (gegen das derzeit bereits geklagt wird und das voraussichtlich erst beim BVerfG positiv entschieden werden muss), mit der transsexuelle Menschen schikaniert werden, indem vermeintliche Expert_innen über sie entscheiden, die selbst in einem wissenschaftlichen System wissenschaftlich sozialisiert wurden, dass trans*feindlich ist. In der NS-Zeit wurden diese Menschen in Gaskammern umgebracht. Eine breite Entnazifizierung fand innerhalb der deutschen Wissenschaften nicht statt. Immer noch sind trans* Menschen in Deutschland einer entwürdigenden Praxis ausgesetzt, die sich durch Wissenschaft legitimiert aus der die trans* Menschen weitestgehend ausgeschlossen sind. Das bedeutet auch, dass ihre Expertise fast keinen Eingang hat in wissenschaftliche Systeme. An unseren Unis haben Trans*-Menschen kaum Zugang. Der Unialltag sieht für Trans*-Menschen wie folgt aus: sie besuchen die Uni, werden unter falschen Namen und geschlechtlichen Adressierungen angesprochen. Sie können kaum auf Toilette gehen, weil sie auch dort ausgeschlossen werden, da sie dort aufgrund der Beschilderungen mit Übergriffen rechnen müssen. Das Nicht-auf-Toilette-gehen-Können hat gesundheitliche Folgen. Weiterhin finden durch das gesellschaftliche Klima legitimiert, immer wieder Übergriffe außerhalb von Toilettenräumen auf sie statt, sowohl in Form von epistemischer Gewalt, als auch in Form von sowohl psychologischen als auch physiologischen Angriffen. Uns sind Fälle bekannt aus den letzten fünf Jahren, in denen Trans*-Studierende von Studiengängen ausgeschlossen wurden von der Institution Uni, da sich Lehrende darauf bezogen, dass solche Menschen ja „krank“ seien, indem sie auf die Diagnosepraxis und ICD 10 Kodifizierung F.64 der psychischen Störungen referierten, und im Anschluss daran forderten, dass solche Menschen beispielsweise keinen Lehrberuf ergreifen dürften. Diese Lehrenden hatten Erfolg damit. Sich in einem Geschlecht zu verorten, dass nicht das bei der Geburt zugewiesen ist, ist aber keine psychologische Störung! Ganz im Gegenteil, es gibt gute Gründe dafür, das System der geschlechtlichen Binarität in Frage zu stellen, auch auf biologischer Ebene, wie beispielsweise Heinz-Jürgen Voß, ein Mensch mit Professur für Sexualwissenschaft an der Uni Merseburg, in Doktorarbeit und Publikationen ausführlich dargestellt hat.

Dass in der NS-Zeit Menschenexperimente an Intergeschlechtlichen Menschen stattfanden, ist ebenso weitestgehend unaufgearbeitet. Nach 1945 forschten die Wissenschaftler_innen weiter, die vorher diese unfassbaren Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Das Wissen, das heute in den Wissenschaften prominent ist, ist zutiefst von dem Geist dieser Art von „Wissenschaft“, die eher mit Vernichtung bezeichnet werden sollte, geprägt. Die Menschenexperimente setzen sich bis heute fort, indem intergeschlechtlichen Menschen nicht geholfen wird, wenn sie sich in ärztliche Praxen begeben und sie stattdessen unter Vorwänden im medizinischen System von Expert_in zu Expert_in geschickt werden und sie so dazu gebracht werden, diese Forschung über sich ergehen zu lassen, damit sie die Bescheinigung einer_s Ärzt_in bekommen, um den Geschlechtseintrag beim Standesamt in der Geburtsurkunde ändern zu lassen in den momentan möglichen Nicht-Eintrag.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es deshalb problematisch ist, wenn sie sich auf diese „wissenschaftlichen“ Institutionen beziehen um Rat von vermeintlichen Expert_innen einzuholen. Dieses System hat selbst seine Legitimation verloren, da es Teil des Problems ist, das mit dafür verantwortlich ist, welche Menschenrechtsverletzungen über die Kategorie Geschlecht heute immer noch an Kliniken stattfinden, indem dort weiter ungehindert IGM-Praktiken an Kleinkindern vorgenommen werden.

Wir appellieren deshalb an Sie, auf die Stellungnahmen der drei Betroffenenverbände zu vertrauen, da sie die Expert_innen sind, nicht die Mehrheit der anderen sogenannten Expert_innen, die von ihnen um Stellungnahmen gebeten wurden. Sonst passiert ähnliches wie 2012 im Deutschen Ethikrat und im Anschluss daran, wo eine ähnliche Gewichtung der Stimmen der Beteiligten vorgenommen wurde.