Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW möchte die Anwesenheitspflicht bei Veranstaltungen von Hochschulen wieder einführen. Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs e.V.) verurteilt dies aufs Schärfste. Die Wiedereinführung starrer Stundenpläne mit Anwesenheitspflicht ist als großen Rückschritt und schwerwiegender Eingriff in die Freiheit des Studiums nach § 4, Abs. 4 (3) des Hochschulrahmengesetzes, die Berufsfreiheit gemäß Art. 12, Abs. 1 GG und in die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2, Abs. 1 GG zu werten.
„Den Student*innen sollte nicht vorgegeben werden wie sie lernen, sondern muss die Möglichkeit gegeben werden, sich die zu erlernenden Inhalte auf individuelle Weise anzueignen. Eine derartige Bevormundung von Student*innen läuft dem Gedanken kritisches Denken und Selbstständigkeit zu fördern vollkommen zuwider. Einer freien Entfaltung der Persönlichkeit der Student*innen steht ein steifer Stundenplan mit Anwesenheitspflicht entgegen. Wir werten die geplante Reform als großen politischen Rückschritt“ erläutern Tobias Eisch aus dem Vorstand des fzs.
Weiter erklärt Nathalie Schäfer aus dem Vorstand des fzs: „Es muss verhindert werden, dass das Sitzen auf einem Stuhl mehr Vorteile und Chancen bietet, als das selbstständige Aneignen aller geforderten Inhalte. Student*innen darf nicht die Möglichkeit verwehrt werden, eine Prüfung abzulegen, wenn sie sich in der Lage fühlen, diese zu bestehen.“
Zudem haben die Anwesenheitspflichten einen ganz eindeutig sozial selektiven Charakter. Beispielsweise werden Student*innen mit Kind oder Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen im Zweifelsfall abhängig vom guten Willen einer*eines Dozent*in gemacht, an Stelle von vorne herein ihr Studium so flexibel und an ihr Leben angepasst wie möglich zu gestalten. „Auch die Situation der Student*innen, die zukünftig die von der Landesregierung geplanten Studiengebühren zahlen müssen, wird durch die Wiedereinführung der Anwesenheitspflichten noch verschärft. Denn mögliche Jobs neben dem Studium müssen jedes Semester neu an den Stundenplan angepasst und um Vorlesungen und Seminare drum herum gelegt oder das Studium sogar komplett abgebrochen werden“ führt Eva Gruse aus dem Vorstand des fzs weiter aus.
Konstantin Korn aus dem Vorstand des fzs ergänzt: „Die schlechte Lehre, die sich durch das Fernbleiben der Student*innen ausdrückt, wird versucht mit der Einführung von Anwesenheitspflichten zu kompensieren. Insbesondere auch in solchen Fällen lehnen wir Anwesenheitspflichten entschieden ab. Statt die Student*innen mit Anwesenheitspflichten zu gängeln, sollte sich die Lehre verbessern. Die Hochschulen und die Landesregierung sollten die Lehrenden in die Lage versetzen sich Gedanken über die Weiterentwicklung von Lehre zu machen und neue Konzepte zu entwickeln. Dazu brauchen die meist prekär Beschäftigten die nötigen Ressourcen, wie Schulungen, gute Arbeitsbedingungen und schlicht Zeit.“