beschlossen auf der 54. Mitgliederversammlung
Der fzs beschließt, den Aufruf PEPP stoppen zu unterstützen. Weiterhin setzt sich der fzs inhaltlich für ein bedarfsorientiertes Gesundheitssystem ein. Dies umfasst auch eine kritische Auseinandersetzung mit gesundheitspolitischen Akteur*innen.
Aufruf
Mit größter Sorge verfolgen wir die Entwicklung im Entgeltsystem für die Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, da die Errungenschaften der Psychiatriereform der letzten 40 Jahren verloren zu gehen drohen. Am bedrohlichsten ist, dass das neue Entgeltsystem keine Personal-Mindestgarantien mehr enthält und die derzeitigen Vorschriften zur Zuteilung von Personal entsprechend dem Schweregrad der behandelten Patientinnen und Patienten (Psych-PV) in wenigen Jahren auslaufen.Eine humanitäre ausgerichtete Psychiatrie ist nur durch intensiven persönlichen Kontakt möglich. Das wird auch in den aktuellen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Vermeidung von Gewalt und Zwangsbehandlungen durch Deeskalation, Gespräche und andere therapeutische Interventionen verlangt. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, diese Menschenrechte gerade auch im Bereich der Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu gewährleisten.
Zur Psychiatriereform gehörte in den letzten 40 Jahren die wohnortnahe Behandlung. Das neue Entgeltsystem führt stattdessen zu einer Zentrierung von Angeboten in Großkliniken und zu einer gigantischen Bürokratisierung bei der Überprüfung von Einzelleistungen und damit zum Verlust von Zeit, der den Patienten im direkten Kontakt verloren geht. Für die Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen und die im Bereich der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Tätigen stellt das neue Entgeltsystem eine humanitäre Katastrophe dar!
Niemand käme auf die Idee, aus Spargründen im Bereich der chirurgischen Operationen auf Mindeststandards bezüglich der Hygiene oder des qualifizierten OP-Personals (Schwester oder Pfleger) zu verzichten. Dasselbe muss auch für den Bereich der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie gelten, in dem menschliche Zuwendung nicht erneut (wie vor der Psychiatriereform) durch überdimensionierte Großanstalten, Zwangsmedikation und Verwahrung ersetzt werden kann!
Wir bitten Sie nachdrücklich, sich für die gesetzliche Fortschreibung der derzeitig gültigen PersonalMindestvoraussetzungen (Psych-PV) einzusetzen,bis eine neue, den zeitgenössischen Anforderungen angepasste und Richtlinie zur Personalausstattung mit geregelter Finanzierung rechtswirksam beschlossen wurde.
Es geht um nichts weniger als den Erhalt der humanitären Errungenschaften der letzten 40 Jahre Psychiatriereform!