Stellungnahme zur Situation behinderter Studierender in Deutschland und der EHEA

Die  76. Mitgliederversammlung des fzs e.V. beschließt, analog zur ESU-Beschlusslage des 89. BM in Banja Luka, folgende Stellungnahme zur Situation behinderter Studierender in Deutschland und der EHEA.

1. Einleitung

Trotz der zunehmenden Anerkennung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ist der Zugang zur Hochschulbildung in Europa nach wie vor uneinheitlich und oft von Diskriminierung gekennzeichnet. Nur 30,9 % der behinderten Lernenden erhalten erfolgreich Zugang zur Hochschulbildung, was ein deutlicher Hinweis auf die strukturellen und gesellschaftlichen Barrieren ist, mit denen sie weiterhin konfrontiert sind. Diese niedrige Quote spiegelt nicht nur praktische Hindernisse wider, sondern auch die tief verwurzelten Herausforderungen, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie Behinderung und Inklusion sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene definiert und behandelt werden. Eine der größten Herausforderungen bei der Entwicklung wirksamer, inklusiver Räume und Maßnahmen in ganz Europa ist das Fehlen eines gemeinsamen Verständnisses und einer gemeinsamen Definition von Behinderung und Inklusion. Die Mitgliedstaaten unterscheiden sich erheblich in der Art und Weise, wie Behinderung konzeptualisiert wird, was sich unmittelbar auf die Gesetzgebung, die institutionellen Praktiken und die Unterstützungs- und Ausgleichsmechanismen auswirkt. Diese Differenz erschwert die Umsetzung kohärenter, auf internationalen Menschenrechten sowie den Definitionen und Positionen von Verbänden behinderter Menschen basierender Ansätze zur Inklusion auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Behindertenstatus in den einzelnen Ländern nicht per se gegenseitig anerkannt wird. Studierende die in einem Land als behindert anerkannt werden, erhalten in einem anderen Land möglicherweise nicht die gleiche Anerkennung, wodurch der Zugang zu wichtigen Unterstützungsangeboten und Ausgleichsleistungen im Ausland eingeschränkt wird. In vielen Fällen müssen Studierende auch hohe Schwellenwerte für die Beeinträchtigung erfüllen, um den Behindertenstatus zu erhalten, wodurch Personen mit weniger sichtbaren oder nicht-körperlichen Behinderungen von den für sie erforderlichen Leistungen ausgeschlossen werden. Ebenso ist der Prozess der Anerkennung zumeist höchst bürokratisiert, was eine Anerkennung im Ausland zusätzlich erschwert, insbesondere dann, wenn Studierende nur einzelne Auslandssemester absolvieren.

2.  Stand der Dinge

a. UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD)

Das 2006 verabschiedete Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) ist ein wegweisender internationaler Menschenrechtsvertrag, der einen umfassenden Rahmen für die Rechte und das Wohlergehen von behinderten Menschen bietet. Die Konvention bekräftigt einen auf Rechten basierenden Ansatz für Behinderungen, der den Schwerpunkt von einem individualisierten, medizinischen Modell auf ein Modell verlagert, das auf der Anerkennung gesellschaftlicher und struktureller Barrieren basiert. Mit diesem Ansatz werden behinderte Menschen als Träger von Rechten betrachtet, denen der volle und gleichberechtigte Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten nach dem Völkerrecht zu ermöglichen ist. Die Vertragsstaaten verpflichten sich dabei, jede Diskriminierung aufgrund einer Behinderung zu verbieten und einen wirksamen Rechtsschutz gegen Diskriminierung zu gewährleisten, was auch einschließt, dass behinderte Menschen ohne Diskriminierung und mit angemessenen Unterstützungsangeboten und Ausgleichsleistungen gleichberechtigten Zugang zur Hochschulbildung haben.

Die Kernprinzipien der UNCRPD wie die Achtung der angeborenen Würde, die Nichtdiskriminierung, die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und ihre Einbeziehung in politische Prozesse, die Zugänglichkeit und die Chancengleichheit sind insbesondere für behinderte Studierende von großer Bedeutung. Besonders Artikel 24 spricht das Recht auf inklusive Bildung auf allen Ebenen (also auch in der Hochschulbildung) ohne Diskriminierung an. Artikel 9 betont weiterhin die barrierefreie Zugänglichkeit zur physischen Umwelt, zu Transport-, Informations-, Kommunikations- und anderen Einrichtungen und Diensten. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten haben zwar Schritte unternommen, um ihre Politik an die UN-Behindertenrechtskonvention anzugleichen, aber die vollständige Umsetzung und Durchsetzung dieser Rechte in der Hochschulbildung und den für sie relevanten Sektoren bleibt eine Herausforderung.

In seinen letzten abschließenden Beobachtungen hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Fortschritte der EU im Bereich der Rechte von behinderten Menschen anerkannt, einschließlich des europäischen Behindertenausweises und der Rechtsvorschriften zu baulicher Barrierefreiheit. Er äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Bildung: Erasmus+ deckt behinderungsbedingte Mehrkosten nicht vollständig ab, der Aktionsplan für digitale Bildung garantiert keine Barrierefreiheit. Der Ausschuss forderte die EU auf, eine hochwertige, integrative Bildung auf allen Ebenen zu gewährleisten und Erasmus+ so zu überarbeiten, dass alle behinderungsbedingten Mehrkosten abgedeckt werden.

b. Behinderte Studierende in der EHEA

Die European Higher Education Area, im Folgenden EHEA, definiert behinderte Studierende als Studierende, die benachteiligt oder davon gefährdet sein können. Im Kommuniqué von Rom 2020 haben die Mitgliedstaaten des EHEA die Grundsätze und Leitlinien zur Stärkung der sozialen Dimension der Hochschulbildung (PAG) verabschiedet, die die Länder bei der Umsetzung gezielter Maßnahmen zur Förderung der Inklusion von behinderten Studierenden unterstützen sollen.

c. EU-Politik

Über die beiden Artikel der EU-Grundrechtcharta hinaus, die das Recht auf Nichtdiskriminierung aufgrund einer Behinderung (Artikel 21) und das Recht auf Maßnahmen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit, der sozialen und beruflichen Eingliederung und der Teilhabe am Leben der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen (Artikel 26) festschreiben, verfolgt die Europäische Union mehrere politische Strategien und Initiativen zur Förderung der Rechte und der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

i. Europäischer Behindertenausweis

Der Europäische Behindertenausweis ist eine kürzlich eingeführte Initiative der Europäischen Union zur Förderung der Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen und zur Erleichterung ihrer Kurzaufenthalte in anderen Mitgliedstaaten als ihrem Wohnsitzstaat. Gemäß der Richtlinie (EU) 2024/2841 dient der Ausweis als Nachweis für den anerkannten Behindertenstatus und gewährt Zugang zu besonderen Unterstützungsangeboten, barrierefreien Zugängen oder Ausgleichsleistungen in Bezug auf Dienstleistungen, Aktivitäten und Einrichtungen in der gesamten EU. Für behinderte Studierende ist dieser Ausweis besonders wichtig, da er den gleichberechtigten Zugang zu Unterstützungsangeboten, barrierefreien Wohnheimen oder Ausgleichsleistungen während kurzfristiger Mobilitätsprogramme wie Erasmus+ bürokratiearm gewährleisten soll. Der Ausweis soll die Gleichbehandlung bei bildungsbezogenen Dienstleistungen, universitären Einrichtungen und Hochschulen sowie kulturellen oder verkehrstechnischen Leistungen sicherstellen und den Verwaltungsaufwand und die Unsicherheit für behinderte Studierende, die im Ausland studieren, verringern. Wenn die Mitgliedstaaten die Unterstützung jedoch auf einen bestimmten Zeitraum, z. B. einige Monate, beschränken, können Studierende, die an längerfristigen Mobilitätsprogrammen (z. B. ein Jahr) teilnehmen, vor Herausforderungen stehen, wenn sie den festgelegten Zeitraum überschreiten. Das Verfahren zur erneuten Anerkennung des Behindertenstatus im Aufnahmeland kann zeitaufwändig sein, wodurch eine Lücke in der Unterstützung entsteht. Von den Mitgliedstaaten wird außerdem erwartet, dass sie sowohl physische als auch digitale Versionen des Ausweises zur Verfügung stellen, wobei die digitale Version auf eine Interoperabilität auf Unionsebene abzielt. Darüber hinaus zielt die Richtlinie auf einen gleichberechtigten Zugang zu Unterstützungsangeboten, barrierefreien Räumen oder Ausgleichsleistungen ab, die in dem besuchten Mitgliedstaat bereits den ansässigen behinderten Personen gewährt werden. Sie schreibt jedoch nicht die Harmonisierung von Unterstützungsangeboten oder barrierefreien Bauvorschriften, oder die Einführung neuer, spezifischer Ausgleichsleistungen für Karteninhaber in der gesamten EU vor. Die Zusage der Kommission, einen Bericht über die verbleibenden Lücken in der Freizügigkeit von behinderten Menschen zu erstellen, deutet darauf hin, dass die derzeitige Richtlinie möglicherweise keine vollumfängliche Problemlösung darstellt und dass weitere Verbesserungen der Rechtslage und umfangreichere Maßnahmen erforderlich sind.

ii. Europäische Strategie für Menschen mit Behinderungen

Die Europäische Union verfügt über eine Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, deren aktuelle Fassung den Zeitraum 2021-2030 abdeckt und die darauf abzielt, die vielfältigen Barrieren, mit denen behinderte Menschen konfrontiert sind, zu benennen, abzubauen und die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) sowohl auf Ebene der Union als auch auf nationaler Ebene voranzutreiben. Es bleiben hierbei jedoch, wie auch in der UNCRPD massive Lücken bei der Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Hochschulbildung, da behinderte Studierende, einschließlich neurodiverser Menschen, weiterhin täglich mit systemischen Barrieren wie unzureichenden oder unpassenden Unterstützungsangeboten und Ausgleichsleistungen, oder unzugänglichen Lernumgebungen und mangelndem institutionellen Bewusstsein konfrontiert sind. Eine wirksame, unter Einbeziehung von Verbänden von behinderten Menschen entwickelte Strategie für die Verbesserung der Zugänglichkeit, die verstärkte Förderung von Leistungen zur Gewährleistung einer unabhängigen, gleichberechtigten Lebensführung und die Bekämpfung von Diskriminierung ist für die Bewältigung dieser Herausforderungen von wesentlicher Bedeutung.

iii. Antidiskriminierungsgesetze

Die Antidiskriminierungsgesetze der EU verbieten die Diskriminierung aufgrund von Behinderung und zielen darauf ab, die Chancengleichheit in verschiedenen Bereichen, einschließlich der Bildung, zu gewährleisten. Trotz vereinzelter politischer Maßnahmen zu diesem Thema fehlt es dem EU-Recht immer noch an einem umfassenden und gezielten Ansatz. Im Juni 2024 legte die belgische Ratspräsidentschaft einen Kompromissvorschlag für eine neue Richtlinie des Rates zur Gleichbehandlung vor, der von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt wurde, nachdem er 16 Jahre lang im Rat blockiert wurde. Besonders besorgniserregend ist jedoch die jüngste Entscheidung der Europäischen Kommission, die vorgeschlagene horizontale Antidiskriminierungsrichtlinie aus ihrem Arbeitsprogramm 2025 zurückzuziehen. Es sollte nämlich eine erhebliche Gesetzeslücke schließen und der Gesellschaft insgesamt zugute kommen, indem es die Anwendbarkeit des EU-Antidiskriminierungsrahmens über den Arbeitsplatz hinaus verbessert hätte. Zudem forderte es eine stärkere Harmonisierung der Rechte auf gleichberechtigte Teilhabe und der Freizügigkeit, was insbesondere auch auf die rechtliche Situation behinderter Studierender, besonders jener in internationalen Mobilitätsprogrammen wie Erasmus+, enormen Einfluss gehabt hätte.

 3. Probleme behinderter Studierender in der Hochschulbildung

Um sicherzustellen, dass die Hochschulbildung die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt, sind Maßnahmen erforderlich, die über die Ausweitung von Zugänglichkeitsklauseln hinausgehen. Vielmehr muss der Schwerpunkt auf Systeme gelegt werden, die in der Lage sind, maßgeschneiderte individuelle Unterstützungsangebote und Ausgleichsleistungen zu bieten, und zwar in einer intersektionalen Weise, um eine vielfältige Studierendenschaft zu fördern. In diesem Kapitel werden die wichtigsten Bereiche hervorgehoben, die Verbesserung bedürfen, um ein inklusiveres Umfeld in der Hochschulbildung zu schaffen.

a. Zugang zur Bildung

Trotz der schrittweisen Einführung von Maßnahmen in der sozialen Dimension, die den Zugang behinderter Studierender zur Hochschulbildung unterstützen sollen, bleiben viele Probleme ungelöst und viele Studierende werden aufgrund ihrer Behinderung von der Hochschulbildung ausgeschlossen. Auf der Ebene der EU 27 waren im Jahr 2022 etwa 22,2 % der jungen Menschen mit Behinderungen im Alter von 18 bis 24 Jahren Schulabbrecher*innen im Vergleich zu 8,4 % der jungen Menschen ohne Behinderungen (Grammenos S., 2024). Dafür gibt es viele Gründe, u. a. gesundheitliche Unterbrechungen aufgrund von medizinischen Eingriffen oder psychischen Problemen, ein Bildungssystem, das nicht auf die Bedürfnisse behinderter Schüler ausgerichtet ist, oder die vielfältigen Systeme der sogenannten Sonderschulen in der EU, die selten ein ausreichendes Bildungsniveau bieten, um im Anschluss die Hochschulbildung aufnehmen zu können. Der fzs e.V. ist der festen Überzeugung, dass frühzeitige Maßnahmen entscheidend sind, um das Ziel der Erweiterung des Zugangs und der gleichberechtigten, flächendeckender Teilhabe an der Hochschulbildung zu erreichen und bekräftigt die diesbezügliche Beschlusslage der ESU aus dem Mai 2025. Von klein auf müssen sowohl direkte als auch implizite Barrieren für den Zugang zur Hochschulbildung beseitigt werden, die den Zugang und die Wahlmöglichkeiten der (zukünftigen) Studierenden einschränken.

Ein weiteres Hindernis stellen in vielen Fällen die Zulassungssysteme dar, die nicht ausschließlich auf Notendurchschnitt, Aufnahmeprüfungen, Motivationsschreiben und standardisierten Tests beruhen sollten, die für behinderte Studienanwärter*innen eine starke Belastung darstellen können und keinen adäquaten Überblick über ihre Studierfähigkeit oder ihren potentiellen Studienerfolg geben. Die Hochschuleinrichtungen müssen vielfältigere Zulassungsmethoden einführen, die Menschen mit unterschiedlichen Bedarfen, insbesondere in Hinblick auf Neurodiversität, gerecht werden. Die inklusiven Zulassungsverfahren sollten mit anderen unterstützenden Angeboten bei der Aufnahme des Studiums gekoppelt werden, z. B. spezialisierten Beratungsprogrammen zu Nachteilsausgleichen, Beratung zu akademischer Zielsetzung, Übergangsprogrammen für das erste Studienjahr oder Orientierungsangeboten, insbesondere beim Übergang in den Beruf.

b. Zugang zur Mobilität

Der Zugang zur internationalen Mobilität ist für Studierende mit Behinderungen nach wie vor sehr ungleich, was das Fortbestehen struktureller und systemischer Barrieren innerhalb der europäischen Mobilitätsprogramme offenbart. Trotz des seit langem verfolgten Ziels, die Mobilität zu Lernzwecken inklusiv zu gestalten, sind die Zahlen nach wie vor auffallend niedrig: Laut dem Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016 erhielten nur zwischen 0,11 % und 0,15 % der Studierenden in internationalen Mobilitätsprogrammen einen zusätzlichen Zuschuss zur Deckung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs. Diese Zahlen deuten nicht auf ein mangelndes Interesse von behinderten Studierenden hin, sondern vielmehr auf das Vorhandensein erheblicher, ungelöster Barrieren, die sie effektiv von einer gleichberechtigten Teilnahme ausschließen. Die derzeitigen Ziele sowohl der EU, als auch der EHEA bestehen darin, die Mobilität der Studierenden in den nächsten Jahren grundsätzlich zu erhöhen. Angesichts des Ziels, dass 20 % – 23 % der Studierenden in internationalen Mobilitätsprogrammen aus marginalisierten Statusgruppen kommen sollen, ist es wichtig, dieses Problem anzugehen und weiterhin Daten über die Inklusivität der Mobilität zu Lernzwecken, insbesondere zu behinderten Studierenden, zu sammeln um die zugrunde liegenden Probleme zu benennen und zu bewältigen.

Eine zentrale Herausforderung beim Zugang zur Mobilität ist auch das Fehlen einer einheitlichen Definition dessen, wer im Kontext internationaler Mobilitätsprogramme als behinderte Studierende angesehen wird. Untersuchungen über den Zugang zum Programm Erasmus+ ergaben, dass das Fehlen einer programmweiten Definition von Behinderung in den Partnerländern zu einem fragmentierten Ansatz beim Zugang führt, was wiederum Ungleichheit zur Folge hat (Bunescu, Davies, Gaebel, 2020). Darüber hinaus besteht in einigen Ländern die Gefahr, dass Studierende, die für längere Zeit ins Ausland gehen, den Zugang zu den nationalen Unterstützungssystemen für behinderte Menschen in ihren Herkunftsländern zumindest temporär verlieren, was ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe untergräbt. Dies muss dringend adressiert werden, um einen gleichberechtigten Zugang zur Lernmobilität zu gewährleisten.

Um diese Hindernisse zu beseitigen, müssen die Maßnahmen über die Datenerhebung und Sensibilisierung hinausgehen. Die Hochschuleinrichtungen, die nationalen Behörden und die EU müssen nicht nur weiterhin die Inklusivität der Mobilität zu Lernzwecken verfolgen, sondern auch die Teilhabe von behinderten Studierenden proaktiv fördern. Dies kann durch die Sicherstellung der Kontinuität und Transparenz von Unterstützungssystemen und Ausgleichsleistungen, niedrigschwellige Informationsangebote für verfügbare Rechte und Ressourcen und die Gewährleistung einer ausreichenden zusätzlichen finanziellen Unterstützung und barrierefreien Wohnraums geschehen. Echte Gleichberechtigung bei der Mobilität wird nur erreicht, wenn behinderte Studierende genauso frei, umfassend und fair am grenzüberschreitenden Lernen teilnehmen können wie ihre Mitstudierenden.

c. Monitoring

Ein kontinuierliches und gründliches Monitoring ist erforderlich, um die Rechte und die Inklusion behinderter Studierender in der Hochschulbildung zu gewährleisten. Es werden mehr Datenerhebungsmechanismen benötigt, um die Einhaltung der politischen Zielsetzungen und Maßnahmen zu bewerten sowie die durchgeführten Maßnahmen auf allen Ebenen zu evaluieren und verbesserungsbedürftige Bereiche zu ermitteln. Ohne einen kohärenten Monitoringansatz wird es weiterhin systembedingte Barrieren geben, die eine volle Beteiligung und Chancengleichheit für behinderte Studierende verhindern. Eine genaue Verfolgung der Einschreibe- und Abschlussquoten von behinderten Studierenden hilft dabei, relevante Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Unterstützungsangeboten und Ausgleichsleistungen zu gewinnen und festzustellen, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Abbruchquote zu senken und den akademischen Erfolg der Studierenden zu ermöglichen. Auch die Zugänglichkeit muss bewertet werden, einschließlich der vorhandenen physischen Infrastruktur, der digitalen Plattformen, der Zugänglichkeit des Campus und der entsprechenden Vorkehrungen wie unterstützenden Technologien und alternative Prüfungsformate. Mobilitätsprogramme wie Erasmus+ sollten ebenfalls entsprechender oben genannter Qualitätssicherung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass behinderte Studierende ohne zusätzliche Barrieren teilnehmen können.

d. Infrastruktur

Ein zentrales Problem ist das Fehlen einer vollständig zugänglichen physischen Umgebung, einschließlich Gebäuden, Hörsälen, Bibliotheken, Mensen, Lernräumen, Laboren, Sportparks und anderen Einrichtungen, was die Mobilität und die Teilnahme einschränken kann. Auch digitale Infrastrukturen wie virtuelle Lernumgebungen, digitalisierte Literatur, Websites und Online-Ressourcen stellen oft Barrieren dar, da sie nicht den Standards für Barrierefreiheit entsprechen. Dies hat Auswirkungen auf Studierende mit visuellen, auditiven, kognitiven und motorischen Beeinträchtigungen sowie auf Studierende mit kognitiven Lernstörungen und neurodiverse Studierende. Wenn es effektiv umgesetzt wird, kann das universelle Design Barrieren abbauen und den Bedarf an individuellen Anpassungen minimieren. Eine uneinheitliche Anwendung bedeutet jedoch, dass viele Studierende immer noch auf Barrieren stoßen, die diese Ressourcen für sie unzugänglich machen und eine gleichberechtigte Teilhabe am Studium unmöglich machen. Infolgedessen sind häufig individuelle Anpassungen und Ausgleichsanträge erforderlich, obwohl der Prozess der Beantragung und Sicherstellung dieser Anpassungen mühsam und zeitaufwändig ist und die Studierenden unter Umständen ihre Bedürfnisse wiederholt geltend machen müssen oder in manchen Fällen nicht gewährt bekommen. Abgesehen von den akademischen Gebäuden stellen barrierefreie und geeignete Studierendenwohnheime nach wie vor eine große Herausforderung dar, da es vielerorts an verfügbaren oder erschwinglichen Optionen mangelt, die den spezifischen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen, was die Wahl des Studienstandortes weiter einschränkt. Und schließlich kann die Verkehrsinfrastruktur sowohl zum, als auch innerhalb des Campus für behinderte Studierende unzureichend sein.

e. Partizipation

Behinderte Studierende sind immer noch mit vielen Barrieren konfrontiert, die ihre Beteiligung an Entscheidungsprozessen in der Wissenschaft einschränken. Dies führt zu einem Mangel an Vielfalt in den Vertretungsorganen, insbesondere bei marginalisierten und unterrepräsentierten Gruppen, wie zum Beispiel behinderten Studierenden. So lange die institutionellen Standards nicht so gestaltet sind, dass sie die Inklusion als selbstverständlichen Grundpfeiler begreifen, werden behinderte Studierende ausgegrenzt oder isoliert. Um ihre tatsächliche Einbeziehung und Beteiligung zu fördern, sollten neue, transparente und partizipative Praktiken bei der Entscheidungsfindung angestrebt werden. Je nach den spezifischen Bedürfnissen behinderter Studierender sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass sie gleichberechtigt an Lehre teilnehmen können und sich sicher fühlen, ihre Meinung zu äußern und ihre Ideen mitzuteilen. Dies bedeutet, dass die gemeinsam genutzten Dokumente für alle Mitglieder des Entscheidungsgremiums zugänglich sein sollten, sodass vollständige Transparenz und gleiche Information gewährleistet sind, und dass Ort, Zeitplan und Moderation der Sitzung die barrierefreie Teilnahme aller ermöglichen. Diese Aufgaben werden von den Studierendenwerken und den Hochschulen gemeinsam wahrgenommen, da beide aktiv zu einem Umfeld beitragen können, das allen eine gleichberechtigte Beteiligung an der Entscheidungsfindung ermöglicht.

f. Berufliche Perspektiven

Auch wenn der Zugang zu einer fachbezogenen Beschäftigung einer der Schlüsselaspekte einer qualitativen Hochschulbildung ist, sehen sich behinderte Studierende und Alumni immer noch mit systembedingten Barrieren bei der Arbeitsplatzsuche konfrontiert. Die Hochschuleinrichtungen müssen gemeinsam mit den politischen Entscheidungsträgern und den Arbeitgebern unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die bestehenden Hindernisse zu beseitigen und Chancengleichheit für alle zu schaffen. Die Hochschuleinrichtungen sollten barrierefreie Berufsberatung, Praktikumsmöglichkeiten und spezialisierte Beratungen anbieten. Alle Beteiligten sollten sich für eine barrierefreie Arbeitsplätze und eine Arbeitsplatzkultur an den Hochschulen fördern, die behinderte Akademiker*innen auf dem Weg ins Berufsleben unterstützt. Die anhaltende Stigmatisierung und Voreingenommenheit im Zusammenhang mit dem Thema Behinderung auf dem Arbeitsmarkt muss durch Sensibilisierungskampagnen und obligatorische Schulungen zu behinderungspolitischen Themenbereichen in akademischen Gemeinschaften bekämpft werden. Die politischen Entscheidungstragenden sollten Monitoringmechanismen und Finanzierungsanreize wie Subventionen, Steuervergünstigungen und finanzielle Unterstützung verstärken, um sicherzustellen, dass beschäftigungspolitische Maßnahmen wirksam umgesetzt und durchgesetzt werden.

g. Zugang zur Gesundheitsversorgung

Ein Hauptproblem ist der Mangel an geeigneten und zugänglichen Gesundheitsdiensten, auf die Studierende mit Behinderungen gemäß ihrem Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung Anspruch haben. Dies kann sich darin äußern, dass Gesundheitsdienste, die speziell aufgrund ihrer Behinderung benötigt werden, nicht zur Verfügung gestellt werden, einschließlich Früherkennung, Beratung, Intervention und Dienste zur Minimierung von Krankheitsverläufen und Komplikationen, aber auch in Bezug auf Dienste und Leistungen im Hochschulkontext, wie beispielsweise Nichtbewilligung spezifischer studienerleichternder Hilfsmittel oder Assistenzen. Darüber hinaus können diskriminierende Praktiken fortbestehen, wie Fehldiagnosen oder die Verweigerung von Gesundheitspflege oder Gesundheitsdiensten, die auf ihrer Behinderung beruhen. Internationale Studierende mit Behinderungen sehen sich möglicherweise mit zusätzlichen Hindernissen beim Zugang zum Gesundheitssystem in ihrem Gastland konfrontiert, und geflüchtete Studierende mit Behinderungen haben oft mit rechtlichen Problemen zu kämpfen, oder administrative und sprachliche Barrieren, die ihren Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung behindern.

h. Support Services

Der Zugang zu Unterstützungsdiensten und Ausgleichsleistungen ist von größter Wichtigkeit, und es ist von grundlegender Bedeutung, dass bei der Konzeption dessen berücksichtigt wird, was für behinderte Studierende erforderlich ist, damit sie uneingeschränkt zugänglich sind. Die Unterstützungsdienste für Studierende decken einen großen Teil des studentischen Lebens ab, z. B. Wohnen, Stipendien, akademische Unterstützung und Beratung, psychologische Unterstützung, Gebärdensprache oder Orientierung und Mobilitätshilfen für sehbehinderte Studierende. Einige Hochschulen bieten diese Unterstützungsdienste selbst an, andere lassen sie unbezahlt und meist ungelernt von freiwilligen Studierenden erbringen, und wieder andere lagern diese Aufgabe an externe Dienstleister aus, was das Problem eines fehlenden harmonisierten Ansatzes bei der Bereitstellung erneut betont. Während einige Studierende bereits durch eine Begleitperson unterstützt werden, benötigen andere spezialisierte, professionelle Unterstützung, sodass die fehlende Harmonisierung häufig dazu führt, dass einige Studierende nicht die Unterstützung erhalten, die sie benötigen und weiterhin zu viel Arbeit auf ehrenamtliches Engagement oder externe Hilfesysteme ausgelagert wird.

i. Studierendenzentriertes Lernen

Durch den Wechsel von starren Lehrmethoden zu adaptiven und flexiblen Lernansätzen können die Hochschulen ein inklusiveres Umfeld für behinderte Studierende schaffen. Die Hochschulen sollten flexible Lehrpläne einführen, die es den Studierenden ermöglichen, sich auf unterschiedliche Weise mit dem Lernmaterial auseinanderzusetzen, z. B. durch das Angebot mehrerer Formate für Kursinhalte (Audio [print und digital], Text, Video, Braille-Schrift, leicht lesbare Versionen) und die Gewährleistung der Zugänglichkeit in allen digitalen Lernumgebungen. Darüber hinaus ist es wichtig, spezielle Einrichtungen, spezifische Ausrüstung und adaptive Bewertungsmethoden wie mündliche Prüfungen, verlängerte Bewertungszeiten und -fristen oder Tests mit offenem Buch o. ä. anzubieten. Studierende sollten europaweit das Recht haben, Nachteilsausgleiche zu beantragen, die ihrem Lernstil und ihren spezifischen Bedürfnissen am besten entsprechen. Die Hochschuleinrichtungen müssen dafür sorgen, dass das akademische Personal eine spezielle Schulung zu den Anforderungen der Barrierefreiheit, zur inklusiven Pädagogik und zu unterstützenden Technologien erhält, damit es barrierefreie Lehrmaterialien entwickeln und seinen Unterricht und seine Bewertung anpassen kann sowie grundlegende Sensibilität im Umgang mit behinderten Studierenden erlernt. Darüber hinaus kann die Einrichtung von kollaborativen Lernumgebungen für behinderte Studierende, in denen Netzwerke zur Unterstützung von Gleichaltrigen und Mentor*innenprogramme gefördert werden, von Nutzen sein.

j. Digitalisierung

Vor allem in den letzten Jahren haben sich digitale Werkzeuge und KI als wirksame Instrumente zur Förderung eines inklusiven Umfelds für behinderte Studierende in der Hochschulbildung erwiesen. Von einfachen digitalen Ressourcen oder online verfügbaren Aufzeichnungen, die es den Studierenden ermöglichen, sich in ihrem eigenen Tempo mit dem Lehrmaterial zu beschäftigen, bis hin zur Entwicklung interaktiver Lernmaterialien, dem Einsatz von Spracherkennungssoftware und personalisierten Lehrmitteln – die Digitalisierung kann die Lernerfahrungen behinderter Studierender enorm beeinflussen. Berichte zeigen jedoch, dass Menschen mit Behinderungen bei der digitalen Kluft oft zurückbleiben und durch Prüfungsinstrumente stärker diskriminiert werden. Wenn diese Probleme nicht rechtzeitig angegangen werden, während die Hochschulen ihre ersten Schritte in Richtung Digitalisierung unternehmen, können sie zu weiteren Barrieren für behinderte Studierende werden.  KI-Tools können Lösungen für Menschen mit unterschiedlichen Lernstilen und -fähigkeiten bieten, aber es ist wichtig, ihre sorgfältige Umsetzung und Erprobung stets zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Systeme optimal gestaltet sind und die Menschenrechte nicht einschränken oder behinderte Menschen diskriminieren. Die Personalisierung dieser Instrumente, um sie auf die spezifischen Bedürfnisse der Studierenden zuzuschneiden, sollte vorangetrieben werden.

k. Studierendenleben

Neben den Aspekten, die sich ausschließlich auf das Hochschulumfeld beziehen, spielt auch das Leben außerhalb der Lehre eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der gesamten Hochschulerfahrung. Behinderte Studierende sehen sich häufig mit Einschränkungen bei der gleichberechtigten Teilnahme an außercurricularen Aktivitäten, sozialen Veranstaltungen und Räumen und dem kulturellen Leben an den Hochschulen konfrontiert. Die Hochschuleinrichtungen tragen in Zusammenarbeit mit den Studierendenvertretungen eine große Verantwortung dafür, dass die Räumlichkeiten auf dem Campus, die Sporteinrichtungen und die Freizeit- und Kulturaktivitäten vollständig zugänglich sind.

Die Zugänglichkeit der Stadt, in der die Studierenden studieren, hat ebenfalls einen großen Einfluss auf die Lebensqualität. Öffentliche Verkehrsmittel, Kultureinrichtungen und soziale Räume müssen so gestaltet sein, dass sie die Inklusion und Teilhabe aller Menschen ermöglichen und fördern. Die Hochschuleinrichtungen sollten aktiv mit den lokalen Behörden und den Studierendenverbänden zusammenarbeiten, um die Zugänglichkeit der Städte zu fördern und zu gewährleisten, dass behinderte Studierende nicht von kulturellen und sozialen Erfahrungen ausgeschlossen werden.

Schließlich ist es auch wichtig, sich mit dem Problem der Behindertenfeindlichkeit und der damit verbundenen Stigmatisierung auseinanderzusetzen. Unter Ableismus versteht man politische Maßnahmen, Verhaltensweisen, Regeln usw., die zu einer ungerechten oder schädlichen Behandlung von behinderten Menschen führen. Um diese Art der Diskriminierung zu bekämpfen, muss sie in all ihren Formen und Ausprägungen angegangen werden, angefangen bei der Sprache und den verwendeten Wörtern, die widerspiegeln und prägen, wie wir die Welt verstehen und somit auch Behinderung konzeptualisieren und konstruieren. Die Wissenschaft hat die Aufgabe, einen inklusiven, intersektionalen und sachkundigen Dialog über Behinderung zu fördern, um zur Sensibilisierung der breiten Gesellschaft beizutragen. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass die Stimmen behinderter Menschen stärker in die Diskussion einbezogen werden, die Sichtbarkeit behinderter Akademiker*innen erhöht wird und dass der akademischen Gemeinschaft maßgeschneiderte Schulungen angeboten werden. Darüber hinaus äußert sich die Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen häufig in Annahmen über ihre Kompetenzen; diese Vorurteile müssen durch die Einbeziehung von Stimmen und Erfahrungen von behinderten Menschen in den akademischen Raum bekämpft werden.

4. Forderungen

EU-Politik

  • Die Europäische Union sollte eine Europäische Agentur für Barrierefreiheit einrichten, um die Gestaltung der EU-Politik im Bereich der Barrierefreiheit und die wirksame Anwendung des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit durch die nationalen Regierungen zu verbessern und sicherzustellen, dass behinderte Studierende im Hochschulbereich besonders berücksichtigt werden.
  • Die Europäische Kommission sollte im Rahmen des neuen Europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum spezielle Mittel für die Barrierefreiheit bereitstellen, die insbesondere auch den Bedürfnissen behinderter Studierender Rechnung tragen sollten, und zwar sowohl für die Renovierung bestehender Einrichtungen als auch für die Integration barrierefreier Architektur in den Bau neuer Wohnungen.
  • Der Rat sollte Schlussfolgerungen zur Umsetzung der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen annehmen, in denen er die Kommission auffordert, für die zweite Hälfte der Strategie bis 2030 neue Leitinitiativen und -maßnahmen zu entwickeln, insbesondere zur Förderung des Zugangs und der Teilhabe behinderter Studierender an der Hochschulbildung sowie zur strikten Umsetzung der Maßnahmen aus der ersten Hälfte der Strategie (z. B. den EU-Behindertenausweis).

Zugang zur Bildung

  • Die Behörden sollten dafür sorgen, dass frühzeitige Maßnahmen ergriffen werden, um strukturelle, soziale und kulturelle Hindernisse für den Zugang zu höherer Bildung bereits im Kindesalter zu beseitigen. 
  • Die Behörden sollten auf nationaler und lokaler Ebene harmonisierte Strategien für die soziale Dimension auf der Grundlage der europäischen Leitlinien für allgemeine und berufliche Bildung umsetzen.
  • Die Hochschuleinrichtungen sollten inklusivere und vielfältigere Methoden für die Zulassungsverfahren einführen, die das Potenzial von behinderten Studierenden erkennen können und ihren Bedarfen gerecht werden.
  • Behörden und Hochschuleinrichtungen sollten umfassendere Unterstützungsmechanismen wie Beratungsprogramme, Übergangsprogramme für das erste Studienjahr, Lerngemeinschaften oder Orientierungs- und Informationsangebote einführen und fördern, um den Zugang zur Hochschulbildung zu erleichtern.
  • Die Hochschulen müssen die Zugänglichkeit aktiv überwachen und verbessern und gemeinsam mit behinderten Studierenden Strategien zum Abbau von Barrieren entwickeln.
  • Die Websites der Einrichtungen sollten für alle zugänglich sein und eine transparente Kommunikation der verfügbaren Unterstützungsangebote und Ausgleichsleistungen ermöglichen.
  • Einschlägige Bildungsakteure, einschließlich der nationalen und lokalen Regierung und der Hochschulen, sollten auf Rechten basierende Leitlinien für die Zulassung von Studierenden mit Behinderungen zu Studienfächern mit strengen gesundheitlichen oder funktionalen Anforderungen (z. B. Medizin, Luftfahrt, Meereskunde) entwickeln. Diese Richtlinien müssen die Nichtdiskriminierung sicherstellen, angemessene Vorkehrungen ermöglichen und eine faire, transparente und inklusive Zulassung garantieren.

Zugang zur Mobilität

  • Die finanzielle Unterstützung für behinderte Studierende, die an einem Mobilitätsprogramm teilnehmen, sollte erhöht werden, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie behinderungsbedingte Mehrbedarfe auszugleichen und den bürokratischen Aufwand für den Zugang zu den zusätzlichen Zuschüssen und Leistungen zu verringern. 
  • Bestehende Initiativen wie der Europäische Behindertenausweis sollten genutzt werden, um die besonderen Bedürfnisse von behinderten Studierenden bei der Mobilität zu erkennen und den bürokratischen Aufwand beim Beantragen des Behindertenstatus im Gastland zu verringern. 
  • Eine bessere Datenerfassung über die Zufriedenheit behinderter Studierender in europäischen Mobilitätsprogrammen sollte eingeführt werden, um den Zugang zur Mobilität zu monitoren und kontinuierlich in einem datenbasierten Prozess zu verbessern. 
  • Um die Einbeziehung in Mobilitätsprogramme zu gewährleisten, sollten die Behindertenbewegung und ihre Verbände bei der Gestaltung und Überwachung von Mobilitätsprogrammen stets einbezogen werden.
  • Der Zugang zu Informationen im Bereich der Mobilität sollte verbessert werden, insbesondere zu Themen wie zusätzliche Stipendien oder Zugänglichkeit einer Hochschule in Hinblick auf Barrierefreiheit
  • Die Plattform Inclusivemobility.eu sollte strukturell und finanziell langfristig unterstützt werden, damit sie weiterhin genaue und aktuelle Informationen für behinderte Studierende in europäischen Mobilitätsprogrammen bereitstellen kann.

Monitoring

  • Es sollten standardisierte, anonymisierte Methoden zur Erfassung von Daten über behinderte Studierende eingeführt werden, einschließlich der Einschreibe- und Abschlussquoten sowie bezüglich der Nachfrage nach Unterstützungsangeboten und Ausgleichsleistungen, und zwar auf Hochschulebene, auf Länderebene, auf nationaler und auf europäischer Ebene.
  • Die Abbruchquoten sollten studiengangs- und hochschulspezifisch analysiert werden, um Lücken in der bisherigen Maßnahmenlandschaft zu ermitteln und den Erfolg im Studium zu ermöglichen.
  • Hochschulen sollten Berichte über ihre Bemühungen um Inklusion und Verbesserungen der Barrierefreiheit veröffentlichen und Rückmeldungen von behinderten Studierenden, z. B. durch Interessenvertretungen behinderter und chronisch kranker Studierender im Rahmen von AStA-Referaten oder studentischen Arbeitskreisen, zu den Themen Barrierefreiheit, akademische Fortschritte und Beschäftigungsquoten von Alumni einholen.

Infrastruktur

  • Länder und Hochschulen sollten umfassende Standards für die infrastrukturelle Barrierefreiheit einführen und umsetzen.
  • Hochschulen müssen sicherstellen, dass die gesamte digitale Infrastruktur, einschließlich Websites, virtueller Lernumgebungen, Online-Ressourcen und digitaler Hilfsmittel, den anerkannten Zugänglichkeitsstandards vollständig entspricht.
  • Die Grundsätze des universellen Designs sollten proaktiv in die Planung, Gestaltung und Entwicklung der gesamten physischen und digitalen Infrastruktur innerhalb der Hochschuleinrichtungen integriert werden.
  • Die Hochschulen müssen sicherstellen, dass qualitativ hochwertige Wohnheimplätze zugänglich und erschwinglich sind und den unterschiedlichen Bedürfnissen von behinderten Studierenden gerecht werden. Renovierungen von Studierendenwohnheimen sind unerlässlich, wenn die Einrichtungen die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllen, doch sollten solche Verbesserungen nicht zu höheren Wohnkosten für die Studierenden führen. Barrierefreiheit ist kein Selling-Point, es ist ein Mindeststandard.
  • Schulungen über Zugänglichkeit und die Grundsätze des universellen Designs sollten für das gesamte Personal verpflichtend sein.
  • Die Hochschulen sollten ihre physische und digitale Infrastruktur regelmäßig auf Zugänglichkeit und Nutzbarkeit überprüfen lassen und hierzu Bericht erstatten.
  • Hochschulen müssen mit lokalen und nationalen Behörden zusammenarbeiten, um zugängliche und zuverlässige Transportmöglichkeiten, Verkehrswege und barrierefreie Laufwege auf dem Campus und zum Campus zu gewährleisten, die es allen Studierenden ermöglichen, sich umfassend und unabhängig an ihrem Studium und ihrem Studierendenleben zu beteiligen und in der Stadt zu bewegen.

Partizipation

  • Die Entscheidungsprozesse und -gremien sollten überarbeitet werden und auf dem Grundsatz der Inklusivität beruhen.
  • Es sollte sichergestellt werden, dass gemeinsame Dokumente allen Mitgliedern der Entscheidungsgremien zugänglich sind.
  • Ort, Zeit und Moderation der Sitzungen sollten die Teilnahme aller ermöglichen.
  • Es sollte stets ein inklusives Umfeld angestrebt werden, in dem alle Teilnehmenden ihre Vorstellungen und Ideen einbringen können.

Berufliche Perspektiven

  • Hochschulen sollten maßgeschneiderte Berufsberatung, Unterstützung bei der Arbeitssuche, z. B. durch Transferbüros und Unterstützung bei der Praktikumsvermittlung, sowie Vernetzungsmöglichkeiten für behinderte Studierende anbieten. Auch durch die Schaffung barrierefreier Praktika an den Hochschulen selbst und Job-Shadowing-Programme, die den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden, sollen behinderungsbedingte Nachteile beim Übergang in den Beruf bekämpft werden.
  • Sensibilisierungskampagnen für alle Angehörigen der Hochschule und obligatorische Schulungen zur Inklusion von behinderten Menschen für das Personal sollten regelmäßig durchgeführt werden.
  • Die politischen Entscheidungstragenden müssen die Mechanismen zur Einhaltung der Vorschriften und die Finanzierungsanreize verbessern, um sicherzustellen, dass die beschäftigungspolitischen Maßnahmen wirksam umgesetzt werden.

Zugang zur Gesundheitsversorgung

  • Hochschulen und nationale Regierungen müssen sicherstellen, dass Studierende mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zum gleichen Spektrum, zur gleichen Qualität und zum gleichen Standard an kostenlosen oder erschwinglichen Gesundheitsdiensten haben.
  • Hochschulen und Gesundheitsdienstleister sollten proaktiv Gesundheitsdienste anbieten, die Studierende mit Behinderungen aufgrund ihrer Beeinträchtigungen besonders benötigen.
  • Umfassende und zugängliche Dienste zur Unterstützung der psychischen Gesundheit müssen für alle Studierenden mit Behinderungen, die sie benötigen, leicht zugänglich und kostenlos sein. Diese Dienste sollten auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender abgestimmt sein, und die Behandelnden sollten in behinderungsspezifischen Themen geschult sein, um die Realitäten der Studierenden zu verstehen.
  • Die grenzüberschreitende Anerkennung von ärztlichen Verschreibungen und Verordnungen ist zwar rechtlich zulässig, aber praktische Hindernisse und Vorschriften erschweren oft den Zugang zu wichtigen Medikamenten und Heilmitteln während langfristiger Mobilitätsphasen. Daher müssen behinderte Mobilitätsstudierende garantierten Zugang zu ihren verschriebenen Medikamenten und benötigten Hilfsmitteln haben und sollten die grenzüberschreitende Übertragbarkeit von ärztlichen Verschreibungen und den geregelten Transport lebenswichtiger Medikamente erlauben können, unterstützt durch klarere Umsetzungsmechanismen, um eine ununterbrochene Versorgung und Unterstützung während des Austauschs sicherzustellen.
  • Die besonderen Bedürfnisse internationaler Studierender mit Behinderungen im Bereich der Gesundheitsversorgung müssen berücksichtigt werden.
  • Die Hindernisse, denen sich geflüchtete Studierende mit Behinderungen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung gegenübersehen, müssen aktiv beseitigt werden.

Support Services

  • Die Hochschuleinrichtungen sollten sicherstellen, dass Studierende mit Behinderungen über ihre internen Mechanismen oder in Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern Zugang zu den von ihnen benötigten Unterstützungsdiensten haben.
  • Es sollten spezielle Stipendien zur Deckung der zusätzlichen Studienkosten für Studierende mit Behinderungen eingerichtet werden.
  • Das Recht der Studierenden auf Berücksichtigung ihrer körperlichen und/oder geistigen Behinderungen und auf jede erforderliche Unterstützung beim Besuch von Lehrveranstaltungen oder bei Prüfungen sollte gewährleistet sein.
  • Die Hochschuleinrichtungen sollten eine qualitativ hochwertige Studienberatung anbieten, die auf die Person ausgerichtet und an die spezifischen Bedürfnisse angepasst ist.
  • Jede Hochschuleinrichtung sollte spezielle staatliche Mittel für die Entwicklung von Maßnahmen zur Inklusion behinderter Studierender erhalten.
  • Jede Hochschuleinrichtung sollte spezielle Unterstützungsdienste einrichten, die die Teilhabe und Inklusion von Studierenden erleichtern.
  • Die Hochschulen sollten vertrauliche und zugängliche Mechanismen für behinderte Studierende einrichten, um Fälle von Fehlverhalten oder Missbrauch zu melden, denen sie ausgesetzt sind. Diese Meldewege müssen die Sicherheit der Studierenden gewährleisten und Maßnahmen gegen Vergeltungsmaßnahmen vorsehen, wobei gleichzeitig angemessene Folgeverfahren und institutionelle Rechenschaftspflicht gewährleistet sein müssen.

Studierendenzentriertes Lernen

  • Hochschulen sollten Kursmaterialien in verschiedenen Formaten anbieten und adaptive Bewertungsmethoden wie mündliche Prüfungen, verlängerte Fristen und Tests mit offenen Büchern bereitstellen.
  • Hochschulen sollten verpflichtende Schulungen zu inklusiver Pädagogik, Anforderungen an die Barrierefreiheit und unterstützenden Technologien zur Förderung der barrierefreien Lehre anbieten.
  • Es sollten kollaborative Lernumgebungen mit langfristigen Peer-Support-Netzwerken und Mentoring-Programmen für behinderte Studierende und Alumni geschaffen werden.

Digitalisierung

  • Die Hochschulen sollten Schulungen über digitale Zugänglichkeit und integrative Lehrmethoden anbieten und die Grundsätze des universellen Designs in die verwendeten digitalen Lernplattformen integrieren.
  • Digitale Tools und Strategien sollten in Zusammenarbeit mit behinderten Studierenden entwickelt werden, und sie sollten über geeignete Instrumente verfügen, um Probleme mit der Barrierefreiheit zu melden und Lösungen zu erhalten.
  • Die öffentlichen Behörden sollten Mittel bereitstellen, um sicherzustellen, dass alle Studierenden ohne finanzielle oder logistische Hindernisse Zugang zu den erforderlichen digitalen Hilfsmitteln, einschließlich unterstützender Technologien, haben.
  • Die Hochschulen müssen sicherstellen, dass die verwendeten digitalen Werkzeuge die Privatsphäre der Studierenden respektieren, algorithmische Verzerrungen vermeiden und nicht zu ausgrenzenden Praktiken führen.
  • Alle Hochschuleinrichtungen, nationale und europäische Agenturen und Institutionen sollten ein Widget für Barrierefreiheit auf ihrer Website haben.
  • Regierungen und Hochschuleinrichtungen sollten klare Strategien und einen Rahmen für die Rechenschaftspflicht festlegen, um die Zugänglichkeit der digitalen Bildung regelmäßig zu bewerten und zu verbessern.

Studentisches Leben

  • Hochschulen sollten sicherstellen, dass Campusbereiche, Sporteinrichtungen und Freizeitaktivitäten vollständig zugänglich sind.
  • Hochschulen sollten eng mit lokalen Behörden, Studierendenverbänden und kulturellen Organisationen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Studierenden freien und gleichberechtigten Zugang zu Museen, Theatern, Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen haben.
  • Die Hochschulen sollten Gespräche mit den lokalen Behörden führen, um barrierefreie und integrative öffentliche Verkehrsmittel, Studierendenwohnheime und eine fußgänger*innenfreundliche Infrastruktur zu schaffen.
  • Es sollten maßgeschneiderte Schulungen für die akademische Gemeinschaft angeboten werden, um das Fortbestehen diskriminierender Verhaltensweisen und Praktiken zu verhindern.

5.  Referenzdokumente (ESU)

(alle online auf Englisch auf der Website der ESU abrufbar)

  • Policy Paper on Social Dimension
  • Statement on the discrimination of neurodivergent students
  • Student Rights Charter 
  • Internationalisation and Mobility Policy Paper
  • Policy Paper on Quality of Higher Education 
  • Fundamental Values and Solidarity Policy Paper 
  • Statement on Artificial Intelligence
  • Statement on Digitalisation
"Stellungnahme zur Situation behinderter Studierender in Deutschland und der EHEA" beschlossen auf der 76. Mitgliederversammlung

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