Microcredentials können punktuell ergänzende Bildungsangebote sein, dürfen jedoch nicht zu einer Aushöhlung regulärer Studienangebote, zu sozialer Selektion oder zu weiterer Prekarisierung akademischer Bildung führen.
Der fzs fordert:
- Keine Substitution regulärer Studienangebote
Microcredentials1 dürfen keine grundständigen oder weiterführenden Studiengänge, Module oder staatlich anerkannten Abschlüsse ersetzen. Sie müssen klar als ergänzende Angebote definiert bleiben und dürfen nicht zur Umgehung bedarfsgerechter Hochschulfinanzierung oder zum Abbau regulärer Studienstrukturen genutzt werden. - Qualitätsstandards sichern
Hochschulbildung ist ein öffentliches Gut. Microcredentials dürfen nicht primär an kurzfristigen Arbeitsmarktinteressen ausgerichtet oder als Instrument der Marktöffnung und Privatisierung genutzt werden.
Wenn Microcredentials angeboten werden, müssen sie klaren Qualitätsstandards unterliegen (transparente Lernziele, nachvollziehbarer Workload, qualitätsgesicherte Lehre, Anerkennung). - Soziale Selektivität verhindern
Der fzs lehnt kostenpflichtige Microcredentials ab. Der Zugang zu Bildung darf nicht vom eigenen Geldbeutel abhängen. Microcredentials müssen sozial zugänglich und öffentlich finanziert sein, insbesondere im Bereich wissenschaftlicher Weiterbildung. - Mitbestimmung und Transparenz gewährleisten
Studierende müssen bei Einführung, Ausgestaltung und Anerkennung von Microcredentials verbindlich beteiligt werden. Anerkennungsregeln müssen transparent, hochschulübergreifend, nachvollziehbar und studierbar gestaltet sein.
1 Microcredentials sind kleinteilige, zertifizierte Lernangebote, die im Bologna-Prozess als Instrument für Flexibilisierung und lebenslanges Lernen diskutiert werden.
"Ergänzung statt Ersatz: Microcredentials dürfen Hochschulbildung nicht aushöhlen" beschlossen auf der 77. Mitgliederversammlung