Für eine unabhängige Lehre, gegen Hörsaal-Sponsoring

Die akademische Freiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz) ist kein Selbstzweck, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit einer Demokratie. Dieses hochrangige Prinzip ist in Freiheit der Forschung und Freiheit der Lehre gegliedert. Davon profitieren nicht nur Wissenschaftler*innen, sondern maßgeblich auch die Studierenden, die in freien und unabhängigen Bildungseinrichtungen lernen können, die sonst nicht existieren würden.

Freie und unabhängige Bildungseinrichtungen sind von einer ausreichenden Finanzierung abhängig – diese muss planbar, bedarfsgerecht und möglichst unabhängig von Kennzahlen sein. Das setzt auch voraus, dass Studierende einen gleichberechtigten Zugang zu Studium und Lehre haben – unabhängig vom eigenen finanziellen Hintergrund. Studienbezogene Kosten wie Lehrmaterialien, Softwarelizenzen, Exkursionen oder verpflichtende Zusatzangebote dürfen nicht auf Studierende ausgelagert werden, da dies soziale Ungleichheiten verstärkt und Bildungschancen faktisch vom Geldbeutel abhängig macht. Eine öffentliche Finanzierung ist daher nicht nur Voraussetzung für die institutionelle Unabhängigkeit der Hochschulen, sondern auch für Chancengleichheit im Studium.

Selbst wenn die Bildungsausgaben pro Kopf in Deutschland steigen, löst das den strukturellen Finanzdruck nicht. Destatis weist für 2024 öffentliche Bildungsausgaben von 4,6 Prozent des BIP aus. Gleichzeitig liegt Deutschland im OECD-Vergleich bei den Ausgaben für Bildungseinrichtungen von der Primar- bis zur Tertiärbildung bei 4,4 Prozent des BIP, unter dem OECD-Durchschnitt von 4,7 Prozent. Länder wie Norwegen und das Vereinigte Königreich investieren nach OECD-Angaben jeweils über 6 Prozent ihres BIP in diesen Bereich. Das zeigt, es ist nicht nur eine Frage der absoluten Ausgaben, sondern auch der Priorisierung und der auskömmlichen, planbaren Grundfinanzierung.

Die chronische Unterfinanzierung von Hochschulen ist kein vereinzeltes Problem, sie zeigt sich bundesweit und führt vielerorts zum Wegfall von Studienplätzen, Schließung von Studiengängen, zum Stellenabbau und Investitionsstopps in die Infrastruktur. Für Studierende gehen damit massive Einschnitte in die Qualität ihres Studiums einher: weniger Angebote, schlechtere Betreuungsverhältnisse, marode Gebäude und veraltete Technik. In Berlin stehen aufgrund der Haushaltslage Kürzungen von bis zu 15 Prozent an. In Nordrhein-Westfalen sind für 2026 Kürzungen von 120 Millionen Euro vorgesehen. Und in Hessen führt der neue Hochschulpakt zu einem realen Finanzierungsdefizit in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages. Und auch in weiteren Bundesländern stehen die Hochschulen vor finanziellen Schwierigkeiten.

Hochschulen müssen Orte der kritischen Bildung sein. Dazu gehört auch, gesellschaftliche Macht- und Eigentumsverhältnisse offen zu analysieren und auch kapitalismuskritische Perspektiven einzubeziehen. Hochschulen sind Orte wissenschaftlicher Reflexion und dürfen nicht durch ökonomische Abhängigkeiten oder externe Interessen in ihrer inhaltlichen Freiheit eingeschränkt werden. Insbesondere Formen der Drittmittel- oder Hörraumsponsorings bergen die Gefahr, kritische Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen Akteuren zu entpolitisieren oder implizit zu begrenzen. Weiterhin führen sie zu einer unterbewussten Beeinflussung der Studierenden.

Forderungen

  1. Bedarfsgerechte Finanzierung ohne Wettbewerb für Planbarkeit und echte Autonomie der Hochschulen. Kommerzialisierung darf nicht als Lückenfüller der Finanzierung gesehen werden, weil Abhängigkeit keine Lösung ist! Dies gilt insbesondere für Unternehmen, Institutionen usw., die Abteilungen, Tochter- oder Partnerunternehmen und / oder Kooperationen in der Rüstungsindustrie haben.
  2. Keine Verträge zu Hörsaal-Sponsoring, keine Unternehmensnamen für Lehr- und Lernräume. Es braucht ein allgemeines Werbeverbot für Unternehmen für Räume, in denen wir lernen, lehren und arbeiten.
  3. Transparenz bei allen Fundraising-, Sponsoring- und Kooperationsmaßnahmen, insbesondere in dual-use-kritischen Bereichen der Hochschulen, inklusive Kriterien, bspw. das Einhalten / die Umsetzung der Zivilklausel, Gegenleistungen, Laufzeiten, Einnahmen und Mittelverwendung.
  4. Verbindliche, gleichberechtigte studentische Mitbestimmung bei Regeln und Entscheidungen zu Sponsoring, Fundraising und Kooperationen.
  5. Kritisches Prüfen und Auseinandersetzen von durch Unternehmen finanzierten Stiftungsprofessuren
 "Für eine unabhängige Lehre, gegen Hörsaal-Sponsoring" beschlossen auf der 77. Mitgliederversammlung

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