Die derzeitige maximale Beschäftigungsdauer für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte führt nicht zu einer Entfristung, sondern hat in vielen Fällen den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge. Der fzs setzt sich dafür ein, dass die maximale Beschäftigungsdauer nach § 6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (Wiss-ZeitVG) von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften (SHK/WHK) angehoben und sozial gerecht flexibilisiert wird.
Konkret wird gefordert:
- Die Anhebung der maximalen Beschäftigungsdauer auf mindestens 6 Jahre pro Studienphase.
Die maximale Beschäftigungsdauer als SHK/WHK soll künftig mindestens die Regelstudienzeit des betreffenden Studiengangs plus 3 Jahre betragen und studienphasenbezogen ausgestaltet sein. - Neubeginn der Beschäftigungsdauer bei Studiengangs- oder Studienphasenwechsel.
Bei einem Wechsel des Studiengangs oder der Studienphase (das meint beispielsweise Bachelor zu Master, Fachwechsel oder Hochschulwechsel) sollen zuvor geleistete Beschäftigungszeiten nicht oder nur anteilig auf die neue maximale Beschäftigungsdauer angerechnet werden. - Proportionale Anrechnung bei reduzierter Monatsarbeitszeit.
Sofern weniger als die von TVStud und den Gewerkschaften ver.di und GEW geforderten 40 Stunden pro Monat im Vertrag festgehalten sind, wird die Beschäftigungsdauer auch nur anteilig erhöht. Höhere Monatsarbeitszeiten bleiben jedoch unberührt. Bei einer Monatsarbeitszeit von 20 Stunden pro Monat würden, nach dem Vertragsjahr, nur ein halbes Jahr auf die Beschäftigungsdauer angerechnet. - Soziale Ausgleichsregelungen bei besonderen Lebenslagen.
Umstände, wie Teilzeitstudium, Care-Arbeit, Krankheit, Behinderung müssen bei der Berechnung der maximalen Beschäftigungsdauer angemessen berücksichtigt und ausgeglichen werden. - Klare Begrenzung der SHK- und WHK-Beschäftigung auf nicht-promovierende Studierende.
Eine Beschäftigung als SHK/WHK muss weiterhin ausschließlich Studierenden ohne Promotionsstatus vorbehalten bleiben. Die Reform darf nicht dazu führen, dass Promotionsstudierende auf SHK-/WHK-Stellen beschäftigt werden oder reguläre Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen ersetzt werden.
"Anhebung der maximalen Beschäftigungsdauer von SHK und WHK" beschlossen auf der 77. Mitgliederversammlung