Keine Studiengebühren für niemanden! Stellungnahme zum AfD Antrag in Sachsen

Der fzs war zur Stellungnahme im Wissenschaftsausschuss des sächsischen Landtags zu einem Entwurf der AfD zur Einführung allgemeiner Studiengebühren für Drittstaatler*innen eingeladen.
Dazu haben wir untenstehende Stellungnahme eingebracht, die mündliche Anhörung kann in der Mediathek des sächsischen Landtags nachgesehen werden: https://www.landtag.sachsen.de/de/mediathek-und-publikationen/videos/anhoerungsvideos/videoeinzelbeitrag/2599-1

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag „Gesetz zur Erhebung von Studiengebühren für internationale Studenten“ (sic!)


 Der freie zusammenschluss von student*innenschaften fzs e.V. lehnt jegliche Bildungsgebühren unabhängig vom Betroffenenkreis, der Ausgestaltung oder der Bildungsstufe, ab.

Freier Zugang zu Bildung ist ein Menschenrecht, zu dessen Ausbau alle Staaten aufgerufen sind. Der freie Zugang zu Bildung darf weder durch sozioökonomischen Hintergrund, noch durch Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus eingeschränkt werden. Die weitgehende Gebührenfreiheit, bzw. das relativ niedrige Niveau der Studiengebühren durch Verwaltungsbeiträge in Deutschland ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die weitaus wertvoller ist als kurzfristige Einnahmen durch Gebühren. Gebührenerhebung eignet sich daher nicht zum Ausgleich einer austeritätsbedingt engen Haushaltsführung.
Freie Bildung muss für alle gelten, sonst ist sie nicht frei. Auch Einschränkungen für Bruchteile der Studierendenschaft lehnt der fzs daher fundamental ab.

Prinzipielle Gegenargumente

Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik ratifizierten beide 1973 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.Dezember 1966 (sog. UN-Sozialpakt). In diesem völkerrechtlich bindenden Vertrag stellen die Vertragsstaaten fest, dass „Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss“ (Art. 13, Absatz 2). Eine „allmähliche Einführung“ von Unentgeltlichkeit lässt zwar Raum für eine breite Interpretation von Umfang und Zeitpunkt der Abschaffung von Bildungsgebühren, eine Neueinführung von Gebühren steht dem aber entgegen. Der fzs ist daher der Auffassung, dass die Neueinführung jeglicher Gebühren gegen den UN-Sozialpakt und damit gegen geltendes Recht verstößt.

Der UN-Sozialpakt und dessen Ratifizierung durch beide deutsche Staaten bringt ein Verständnis des unbezahlbaren Wertes von Bildung und der Erhöhung des Bildungsstands als universellem Gut der gesamten Menschheit zum Ausdruck. Bildung ist nicht einfach eine Investition des Individuums in sich selbst, sondern eine Investition der Gesellschaft in sich selbst. Die Kosten müssen daher auch von der Gesellschaft, in diesem Fall dem Staat, getragen werden. Ein universalistisches Verständnis des Wertes der Bildung kann nicht an Staatsgrenzen und deren Personalisierung in Form von Staatsangehörigkeit enden. Dies bringt auch der UN-Sozialpakt in Artikel 15, Absatz 4 zum Ausdruck: „Die Vertragsstaaten erkennen die Vorteile an, die sich aus der Förderung und Entwicklung internationaler Kontakte und Zusammenarbeit auf wissenschaftlichem und kulturellem Gebiet ergeben“.

Die Existenz von Studiengebühren in anderen Vertragsstaaten legitimiert nicht die Wieder- bzw. Neueinführung von Studiengebühren in Deutschland, sondern sollte allenfalls ein Auftrag an staatliche Stellen sein, sich für die schnellere Abschaffung von Studiengebühren weltweit einzusetzen.

Als Dachverband der Studierendenvertretungen betonen wir die breit getragene Solidarität aller Studierendenvertretungen und der weit überwiegenden Mehrheit der Studierenden für unsere ausländischen Komilliton*innen. Internationale Studierende sind ein unverzichtbarer Teil des Hochschullebens, sie tragen zu kulturellem, akademischen und persönlichem Austausch bei. Studiengebühren für Drittstaatler*innen, insbesondere aus Ländern mit unvorteilhaften Wechselkursen und niedrigem Einkommensniveau haben zwangsläufig die Folge einer weniger diversen Gruppe ausländischer Studierender – nur wer wohlsituiert ist kann sich ein Auslandsstudium ohne Probleme leisten.

Bereits jetzt leben viele ausländische Studierende in prekärer Situation. Schon die Anforderung, ein Sperrkonto in Höhe des BAföG-Höchstsatzes für ein ganzes Jahr im Voraus führen zu müssen, ist eine enorme Hürde. Gleichzeitig dürfen Drittstaatler*innen nur in streng begrenztem Umfang Lohnarbeit verrichten. Die Folgen dieses Systems in der Kombination mit Studiengebühren lässt sich exemplarisch an kürzlichen Berichten über die Situation ausländischer Studierender an der International University ablesen.

Internationalisierung der Hochschulen muss bedeuten, Studierende und Forscher*innen jeder Herkunft, jeder Klasse und jeder Lebenssituation an deutschen Hochschulen willkommen zu heißen. Eine Rechnung über 1500 € pro Semester ist kein Willkommensgruß.

Konkrete Problematik des Gesetzesentwurfs

Kosten

Die Antragsteller*innen erläutern im vorliegenden Gesetzesentwurf, dass die Einführung neuer Studiengebühren nicht mit Kosten verbunden wäre „da bestehende Strukturen der Hochschulverwaltungen von bisher erhobenen Gebühren wie Langzeitstudiengebühren genutzt werden können“. Diese Einschätzung teilen wir nicht. Vielmehr zeigt Baden-Württemberg, auf das sich die Antragsteller*innen beziehen, dass den Hochschulen dort ein erheblicher finanzieller und personeller Aufwand entsteht. Eine große baden-württembergische Hochschule, die wir diesbezüglich anfragten, teilte uns mit, dass sie mindestens zwei Vollzeitäquivalente Stellenbedarf für die grundlegende Bearbeitung der Fälle einsetzen muss, dazu kommen erhebliche Aufwände anderer Bediensteter für Sonderfälle. Den etwa 600.000 €, die die betreffende Hochschule jährlich aus Studiengebühren erhält, stehen über 200.000 € Personalkosten gegenüber. Die restlichen Einnahmen fließen dem Staatshaushalt zu, sind also in der Realität kein Beitrag zur Hochschulfinanzierung, sondern zum Ausgleich schlechter Haushaltspolitik.

In Baden-Württemberg gab es zuvor keine Infrastruktur für die Erhebung von Studiengebühren. Man könnte daher in Sachsen von Synergieeffekten ausgehen, wenn man vernachlässigt, dass die Gruppen der Langzeitstudierenden und der internationalen Studierenden sehr geringe Schnittmengen haben, das Antragsvolumen sich daher erheblich erhöhen würde und zusätzliche Personalmittel selbstverständlich nötig wären, um zusätzliche Arbeit zu erledigen.

Die Antragsteller*innen haben umfangreiche Ausnahmen in ihrem Entwurf erwähnt, scheinen aber mit maximalen Einnahmen zu rechnen. Dies entspräche selbstverständlich nicht der Realität, es muss davon ausgegangen werden, dass einem erheblichen Teil der Drittstaatler*innen die Gebühren erlassen werden. Für diese Personen entstünde dennoch Verwaltungsaufwand und damit neue Kosten statt neuer Einnahmen.

Attraktivität

Gegenwärtig werden in Deutschland nur in Baden-Württemberg und im Einzelfall an bayerischen Hochschulen Studiengebühren für Drittstaatler*innen erhoben. Diese Differenz führt selbstverständlich zu einem Wettbewerbsnachteil. In Baden-Württemberg haben sich unmittelbar nach der Einführung der Gebühren die Studierendenzahlen internationaler Studierender erheblich abgesenkt und stagnieren seitdem auf einem niedrigen Niveau von etwa 10 %.

Oben erwähnte Hochschule teilt uns auf Nachfrage mit, dass sich die Zusammensetzung ihrer Internationals verändert hat, insbesondere was deren Notenschnitt angeht. Offensichtlich entscheiden sich akademisch erfolgreichere Studierende nun eher für Hochschulen ohne zusätzliche Gebühren. Außerdem werden nur noch etwa 1/3 der Zulassungen zu Masterstudiengängen auch angenommen. Vor die Wahl gestellt entscheiden sich ausländische Studienbewerber*innen also für andere Bundesländer.

Die Antragsteller*innen behauptet in ihrer Antragsbegründung, sie wollten einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Sachsen leisten. Die Erfahrung aus Baden-Württemberg widerspricht dem ganz erheblich. Studiengebühren machen ein Land nachhaltig unattraktiver.

Wer Fachkräfte von morgen werben will, muss ihnen niederschwelligen Zugang zu Bildung bieten, unabhängig von ihrer Herkunft.

Wirtschaftliche Bedeutung ausländischer Studierender

Die Antragsteller*innen behaupten, internationale Studierende böten keinen „garantierten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder finanziellen Mehrwert für Sachsen“. Gegen diese Behauptung sprechen aktuelle Studien des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag des DAAD (Geis-Thöne, Obst, Plünnecke, Betz, 2025). Je nach Bleibequote befinden die Autor*innen, dass sich nach zwei bis fünf Jahren ein positiver volkswirtschaftlicher Effekt entsteht. Dabei stellt sich selbst bei einer niedrigen Bleibequote nach drei bis fünf Jahren ein volkswirtschaftliches Plus ein.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir die Einteilung von Menschen nach Nützlichkeit, insbesondere auch finanzieller Nützlichkeit, für menschenfeindlich halten und uns nicht zu eigen machen. Wir möchten hiermit lediglich dem Scheinargument der Antragsteller*innen widersprechen, das in allen Debatten um Studiengebühren angeführt wird, unabhängig ob die Antragstellerin AfD, CDU oder Bündnis 90/Die Grünen heißt.

Fazit

Zusammenfassend stellen wir fest, dass Studiengebühren für Drittstaatler*innen nicht rational begründbar sind und daher diskriminierenden, klassistischen und rassistischen Charakter haben. Sie stellen eine Gefahr für die Internationalisierung von Wissenschaft und Hochschule dar, die unerlässlich für ein modernes und innovatives Hochschulsystem ist. Mögliche neue Fachkräfte werden abgeschreckt statt geworben und gehalten. Letztendlich haben derartige Gebühren daher einen gesamtgesellschaftlichen negativen Effekt in einem Zuwanderungsland, das auf Immigration, besonders junger Menschen, dringend angewiesen ist.

Diese Erkenntnis ist auch in Baden-Württemberg gewachsen, wo die Abschaffung der Gebühren lediglich an allgemeinen Haushaltsproblemen scheiterte.

Literatur

Geis-Thöne, Wido / Plünnecke, Axel, 2025, Internationale Studierende stärken öffentliche Finanzen und Wachstum, IW-Kurzbericht, Nr. 27, Köln https://www.iwkoeln.de/studien/wido-geis-thoene-axel-pluennecke-internationale-studierende-staerken-oeffentliche-finanzen-und-wachstum.html

Geis-Thöne, Wido / Obst, Thomas / Plünnecke, Axel / Betz, Julia, 2025, Volkswirtschaftliche Effekte der Zuwanderung über die Hochschulen. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und Wertschöpfung in Deutschland, Gutachten im Auftrag des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), Köln / Berlin https://www.iwkoeln.de/studien/wido-geis-thoene-thomas-obst-axel-pluennecke-julia-betz-auswirkungen-auf-oeffentliche-haushalte-und-wertschoepfung-in-deutschland.html

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt), abrufbar über https://www.bmz.de/de/service/lexikon/internationaler-pakt-wirtschaftliche-soziale-kulturelle-rechte-60142

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