Richtlinie zur Entsendung in den studentischen Akkreditierungspool

Der fzs ist als pooltragende Organisation dazu befähigt, Studierende in den studentischen Akkreditierungspool zu entsenden. Diese können sich dann als Gutachter:in auf Akkreditierungsverfahren bewerben und werden bei positivem Bescheid als solche eingesetzt.

1. Um die Befähigung der Studierenden sicherzustellen, müssen sie bereits vor einer Entsendung bzw. Nominierung durch den fzs eine Teilnahme an einem Schulungsseminar für Programm- oder Systemakkreditierungen nachweisen, das entweder direkt vom oder in Kooperation mit dem studentischen Akkreditierungspool veranstaltet wurde.

2. Sind die Anforderungen aus Absatz (1) nicht gegeben, soll die Einschätzung zweier Studierender, die Mitglieder im Teamer:innenpool des Akkreditierungspools sind, eingeholt werden, um die Gleichwertigkeit der Vorliegenden Qualifikationen zu bewerten.

3. Die von dem fzs in den Akkreditierungspool entsandten Studierenden sollen sich in die Vernetzung zwischen den pooltragenden Organisationen und bei Entscheidungen bezüglich des Akkreditierungswesens im Verband mit den erworbenen Kenntnissen einbringen.

4. Auf Wunsch eines Mitglieds muss eine persönliche Befragung im AS durchgeführt werden.

5. Entsendungen sind zeitlich nicht begrenzt.


Ablauf einer Entsendung über den fzs (gemäß Verfahrensbeschluss durch den 64. AS und Satzung)

Stand 01/2022

  1. Der fzs entsendet grundsätzlich nur Personen, bei denen keine andere pooltragende Organisation (d.s. Bundesfachschaftentagungen oder Landesstudierendenvertretungen) für eine Entsendung zur Verfügung steht. Hierzu sind Bewerber*innen angehalten zunächst Rücksprache mit dem studentischen Pool zu halten, welcher wiederum die Person bei gegebenem Bedarf an die richtige Stelle im fzs weiterverweisen kann.
  2. Bewerber*innen wird seitens des fzs ein schriftlich zu beantwortender Fragebogen zugesendet sowie eine Einladung zur nächsten Sitzung des AS (Ausschuss der Student*innenschaften). Auf der Sitzung findet eine mündliche Befragung statt und anschließend wird die Entsendung per Wahl abgestimmt (hierzu sind Einladungsfristen etc. gemäß Satzung und Ordnungen des fzs einzuhalten). Eine schriftliche Befassung der Bewerbung ohne Anwesenheit der sich bewerbenden Person kann seitens des AS nach eigenem Ermessen in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt werden.
  3. Sofern eine Entsendung positiv beschieden wird, informiert der Vorstand den studentischen Pool und den*die Bewerber*in über die erfolgte Entsendung.