FH-Universitäten Gleichstellungsbeschluß

1. Andersartig, aber gleichwertig sollen Fachhochschulen und Universitäten nach den Aussagen der HochschulrektorInnen und BildungspolitikerInnen sein. Tatsächlich erscheinen die Fachhochschulen heute immer noch als Hochschulen zweiter Klasse.

ProfessorInnen, studentische Hilfskräfte und AbsolventInnen von Fachhochschulen liegen in ihrer Besoldung an Hochschulen und im öffentlichen Dienst deutlich unter der Besoldung ihrer KollegInnen von den Universitäten. Die Besoldung von ProfessorInnen an Fachhochschulen liegt bei C2 oder C3, an Universitäten beginnt sie bei C3 und geht bis zu C4 plus Zulagen. Studentische Hilfskräfte an Fachhochschulen verdienen in der Regel circa 11 DM/Stunde, an den Universitäten sind es bis zu 17 DM/Stunde. Im Öffentlichen Dienst steigen FH-AbsolventInnen in den gehobenen Dienst mit der Besoldungsstufe A 9 oder 10 ein und erreichen maximal A 13, AbsolventInnen an der Universität steigen in den höheren Dienst mit A 12 ein und erreichen maximal A 16. Unterm Strich verdienen FH-AbsolventInnen dabei circa 2000 DM/ Monat weniger als UniabsolventInnen.

ProfessorInnen an Universitäten lehren 8 Stunden in der Woche, ProfessorInnen an Fachhochschulen müssen 18 Stunden in der Woche lehren, nur etwas weniger als GymnasiallehrerInnen. So bleibt kaum Zeit für wissenschaftliche Arbeit, Forschung, etc.

Die Ausstattung der Fachhochschulen mit Personal, Räumen und Sachmitteln weist deutliche Defizite gegenüber der Ausstattung der Universitäten auf. An Fachhochschulen stehen pro StudentIn nur halbsoviele Mittel zur Verfügung wie an Universitäten was zu erheblichen Einschränkungen von Lehre und Forschung an den Fachhochschulen führt. Die Relation von StudentInnen zu wissenschaftlichen Stellen lag 1993 an den Universitäten bei 17:1, bei den Fachhochschulen waren es 41:1 [BMBW, Grund- und Strukturdaten 1993/94].

AbsolventInnen von Fachhochschulen haben erhebliche Probleme, wenn sie an Universitäten promovieren wollen, ein institutionelles Promotionsrecht wird Fachhochschulen nicht zugestanden. Dadurch haben AbsolventInnen von Fachhochschulen fast keine Chance, in eine Hochschullaufbahn einzusteigen. Die Fachhochschulen können ihren wissenschaftlichen Nachwuchs dadurch auch nicht selbst heranbilden.

Nicht zuletzt manifestiert sich die Ungleichbehandlung von Fachhochschulen und Universitäten in einigen Bundesländern auch in eigenen Hochschulgesetzen für Fachhochschulen und Universitäten.

Die UnterzeichnerInnen dieser Erklärung nehmen diese Abwertungen der Fachhochschulen nicht länger hin.

Sie fordern die Landesregierungen und die Bundesregierung auf, sich für eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes einzusetzen, dahingehend daß ProfessorInnen, MitarbeiterInnen und Hilfskräfte an Fachhochschulen und Universitäten einheitlich bezahlt werden und daß kurzfristig der höhere Dienst für FH-AbsolventInnen geöffnet wird und mittelfristig die Tarife für AbsolventInnen von Fachhochschulen und Universitäten im öffentlichen Dienst vereinheitlicht werden.

Sie fordern die Landesregierungen weiterhin auf

  • den Ausbau der Fachhochschulen zu verstärken, um das Ausstattungsdefizit der Fachhochschulen gegenüber den Universitäten zu verringern – wobei der Ausbau der Fachhochschulen natürlich nicht auf Kosten der ebenfalls überlasteten Universitäten geschehen darf,
  • das Lehrdeputat von ProfessorInnen an Universitäten und Fachhochschulen zu vereinheitlichen,
  • FH-AbsolventInnen eine uneingeschränkte Promotionsmöglichkeit, wie sie AbsolventInnen von Universitäten haben, einzuräumen – insbesondere dann, wenn die ProfessorInnen an den Universitäten sich weiterhin weigern, FH-AbsolventInnen die Promotion zu ermöglichen, muß den Fachhochschulen ein institutionelles Promotionsrecht eingeräumt werden
  • und in allen Ländern ein einheitliches Hochschulgesetz für alle Hochschultypen zu schaffen.“

2. Der fzs fordert die Landeszusammenschlüsse der StudentInnenschaften und alle lokalen StudentInnenvertretungen auf, UnterstützerInnen für diese Erklärung zu gewinnen und sie in ihre Hochschulgremien einzubringen.

3. Der fzs fordert die StudentInnenvertretungen, die Landeszusammenschlüsse, den Ausschuß der StudentInnenschaften und den Vorstand auf, die Erklärungen gegenüber politischen EntscheidungstragerInnen und in der Öffentlichkeit zu verbreiten.

Beschlossen auf der 2. MV in Rostock, November 1994