Grundsätze zur Einführung des Diploma Supplement

Der fzs begrüßt daher die Einführung des Diploma Supplement.

Grundsätzlich sollte sich dieses Supplement auf die nötigsten Angaben beschränken und nicht einen abschließenden Überblick über jede der besuchten Veranstaltungen geben. Es sollte also im Rahmen des Diploma Supplements nicht darum gehen, den individuellen Verlauf eines Studiums zu zertifizieren, sondern über die allgemeinen Inhalte des Studiums Aufschluss zu geben. Das Supplement dient der Verortung eines spezifischen Abschlusses im Hochschulsystem, nicht aber der Beurteilung der Person. Elemente eines Diploma Supplements sollen demnach sein:

  • eine grundsätzliche Beschreibung des jeweiligen Hochschulsystems, wie sie z.B. die HRK für Deutschland erstellt hat
  • die Verortung der jeweiligen Hochschule im Hochschulsystem
  • eine Beschreibung des Abschlusses im jeweiligen Hochschulsystem, z.B. Mindeststudiendauer bzw. Mindestarbeitsumfang i.S.v. ECTS-Punkten, mit dem Abschluss verbundene Berufsqualifikationen oder Promotionsberechtigung
  • ein Überblick über die allgemeinen Inhalte des Studiums, also eine Beschreibung der in der Prüfungsordnung enthaltenen Teilgebiete. Soweit diese in der Prüfungsordnung ausgewiesen sind, muß auch auf absolvierte Praktika hingewiesen werden. Ein Studium Generale bzw. Wahlbereiche sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Nicht ausgewiesen werden sollten hingegen:

  • die einzelnen besuchten Veranstaltungen innerhalb der Teilgebiete, damit auch nicht die Noten der einzelnen Veranstaltungen.
  • neben dem jeweiligen Studium erworbene Qualifikationen. Die Hochschule hat nur die im Rahmen des Studiums zu erwerbenden Qualifikationen aufzulisten, nicht aber darüber hinausgehende oder in einem anderen Rahmen erworbene.
  • die inhaltliche Bewertung von Universität und FH

Der fzs wird darauf hinwirken, diese Gestaltung bei einer Weiterentwicklung des Diploma Supplement umzusetzen. Zur Stärkung von Transparenz und Verlässlichkeit ist es jedoch unverzichtbar, dass das Diploma Supplement in allen europäischen Staaten einen einheitlichen Aufbau und eine einheitliche inhaltliche Gestaltung hat. Wir fordern daher die am Bologna-Prozess beteiligten Parteien auf, sich auf eine verbindliche Struktur zu einigen.

Das Diploma Supplement bietet die Chance, nicht mit den Bildungssystemen anderer Staaten Vertrauten die inhaltliche Aussagekraft eines Abschlusses zu verdeutlichen und nicht nur auf den akademischen Titel zu verweisen. Es ist daher geeignet, die Anerkennung von Abschlüssen z.B. für weiterführende Studiengänge im Ausland und auf dem Arbeitsmarkt maßgeblich zu vereinfachen. Daher ist das Diploma Supplement entsprechend dem von Europarat, Europäischer Kommission und UNESCO entwickelten „europäischen Modell” schnellstmöglichst verbindlich an allen Hochschulen einzuführen und auf Verlangen auch den bereits Graduierten zur Verfügung zu stellen. Das Diploma Supplement sollte automatisch und kostenlos mit dem Abschlusszeugnis ausgestellt werden.

Beschlossen auf der 21. MV in Potsdam, April 2002