Der fzs steht der Einführung eines Kreditpunktesystems, verbunden mit Transfermöglichkeiten und Akkumulation, grundsätzlich offen gegenüber. Es ist jedoch weitere Koordination, verbesserte Organisation und eine konzeptionelle Weiterentwicklung des ECTS:
- Die Zahl der Leistungspunkte, die für eine bestimmte Studienleistung vergeben wird, muß sich am Arbeitsaufwand dieser orientieren. Dieser muß sich an der tatsächlichen Arbeitszeit der StudentInnen für die jeweilige Veranstaltung orientieren, d.h. insbesondere auch den durchschnittlichen außerhochschulischen Arbeitsaufwand voll berücksichtigen, und regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Der Arbeitsaufwand darf sich jedoch nicht erhöhen. Sobald sich der Arbeitsaufwand in einem bestimmten Bereich erhöht, muss er in einem anderen Bereich dementsprechend sinken. Die Festsetzung/Überprüfung sollte von einem für das jeweilige Fach zuständige Gremium unter Beteiligung von StudentInnen durchgeführt werden. Die Gesamtzahl der Leistungspunkte sollte bei der Genehmigung/Akkreditierung des Studiengangs festgelegt werden.
- Auch wenn eine zentrale Speicherung der Punkte den Vorteil für die StudentInnen bietet, ihre Punkte jederzeit nachweisen zu können, darf sie nicht dazu genutzt werden, StudentInnen zu überwachen. Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf nicht verletzt werden. Eine Information über den Studienverlauf soll nur auf Anfrage der StudentIn erteilt werden. Eine automatisierte Mitteilung über den Studienverlauf darf nicht stattfinden.
- Alle laut Prüfungsordnung vorgeschriebenen Leistungen sind in die Berechnung der ECTS-Punkte mit einzubeziehen; dies umfasst beispielsweise auch außeruniversitäre Praktika.
- Langfristig sollen Noten für Studienleistungen abgeschafft werden. Für die Übergangszeit der ECTS-Einführung bis zur endgültigen Umstellung auf Credit Points erscheint die Ersetzung des deutschen Notensystems durch ECTS-Noten als sinnvoll, um eine Anerkennung zu erleichtern. In diesem Fall muss gewährleistet werden, dass bereits erteilte Noten umgerechnet werden; auch bereits Graduierten muss dies ermöglicht werden.
- Die Einführung des ECTS sollte sinnvoller Weise mit der Einführung des diploma supplements einhergehen.
- Mit ECTS steht nur ein Instrument der quantitativen Übertragbarkeit von Leistungen zur Verfügung. Darüber hinausgehend müssen Instrumente zur qualitativen Anerkennung entwickelt werden. Hierzu sollen europäische Mindeststandards entwickelt werden, die dann auch verbindlich sind. Eine Ratifzizierung der Lissabon Konvention (Convention on the Recognition of Qualifications concerning Higher Education in the European Region) auch durch die Bundesrepublik Deutschland ist hierfür unverzichtbar.
- Wir begrüßen grundsätzlich die Möglichkeit, Leistungen, die nicht in der Hochschule erbracht wurden, mittels ECTS-Punkten im Rahmen des Studiums anzuerkennen. Besonders sinnvoll scheint dies dann zu sein, wenn die StudentInnen bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben bzw. berufstätig waren. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Kurse der Hochschule durch externe Kurse ersetzt werden.
- ECTS ist als Mittel zur Unterstützung von Mobilität ungenügend, solange nicht auch die sozialen Rahmenbedingungen geschaffen werden. ECTS kann Mobilität nur vereinfachen, nicht aber sicherstellen.
- Leistungspunkte sollten nicht nach einer bestimmten Zeit verfallen. Ein System mit beschränkter Geltungsdauer von Leistungspunkten legt ein falsches Bild des Studiums zugrunde. Es geht nicht darum, Fachwissen anzuhäufen, sondern vor Allem darum, Qualifikationen zu entwickeln. Weiterbildung dient nicht dazu, veraltetes Wissen zu ersetzen, sondern neue Qualifikationen zu vermitteln.
- Die Erweiterung des ECTS sollte dazu genutzt werden, die Studiengänge flexibler zu gestalten. Dies kann über eine sinnvoll durchgeführte Modularisierung geschehen. Die Einführung ECTS muss nicht notwendigerweise mit Änderungen des Prüfungssystems verbunden sein.
- Bei der Umsetzung des ECTS in der BRD werden noch unterschiedliche Methoden verwandt, auch sind die einzelnen Hochschulen noch unterschiedlich weit fortgeschritten. Eine einheitliche Methode ist aber dringend notwendig, nicht zuletzt um eine Übertragbarkeit der Leistungen auch bei Mobilität innerhalb Deutschlands zu vereinfachen. Sollten die Hochschulen in Deutschland wie bisher sich nicht auf eine einheitliche Methode einigen, bedarf es übereinstimmender gesetzlicher Regelungen auf der Grundlage eines KMK-Beschlusses.
Beschlossen auf der 22. MV in Münster, November 2002