Dresden: Neuer Studiengebühren-Entwurf des CHE bekannt geworden!

Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) gibt nicht auf: Nachdem erst im Mai die Pläne des CHE bekannt geworden waren, an der TU München einige gebührenpflichtige „Elitefächer” zu etablieren und damit kräftig Geld zu verdienen, ist jetzt die TU Dresden dran.

Beim Projekt an der TU München sollten Unternehmen Mitspracherechte bei der Auswahl der Studierenden und sogar Zugriffsrecht auf die AbsolventInnen erhalten. Manche Autoren sprachen deshalb von modernem Sklaventum. Daher ist das CHE jetzt auf eine neue Idee gekommen: Es soll eine Studienstruktur erreicht werden, so das CHE in seinen „Bommerholzer Thesen”, die „zu mehr Mitbestimmung und Verantwortung der Studierenden” führt. Ohne konkrete Konzepte einer Studienstruktur vorzulegen, behauptet das CHE, dass „auch Studienbeiträge einen ersten Impuls” zu einer Studienstrukturreform geben könne.

Wie das laut CHE aussehen soll, zeigt das von auserwählten Studenten in Zusammenarbeit mit dem Centrum entwickelte „Studentische Vereinsmodell” auf: Studierende sind Mitglied eines Fördervereines, in den sie einbezahlen Der Verein kann durch Votum seiner Kommission per Ja/Nein – Entscheidung das Geld an die Fakultäten auszahlen. Die Kommission besteht aus fünf Mitgliedern des Vereines und vier externen, zu ernennenden „Experten”. Damit verfällt das CHE wieder dem Irrtum, der Kunde sei König und Studiengebühren ein Beitrag zu einer qualitativen Studienstrukturreform. Bei Umsetzung des nun vorliegenden Konzeptes des „Studentischen Vereines” wäre die Stellung der Studierenden selbst gegenüber den rudimentären Mitbestimmungsmöglichkeiten der heutigen Gruppenhochschule schlechter.

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) und das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) lehnen das vorgeschlagene Modell ab. „Zum einen wird das Mitbestimmungsrecht der Studierenden an eine kleine, von Externen dominierte Kommission geknüpft. Zum anderen führt die reine Ja/Nein-Entscheidungsmöglichkeit dazu, dass sich Studierendenvertretungen nicht mehr differenziert zu Lehre und Forschung äußern können. Drittens stellt auch diese Form von Gebühren ein Instrument sozialer Selektivität dar und degradiert Mitglieder der Hochschule zu KundInnen”, so Tjark Sauer vom fzs-Vorstand. fzs und ABS sehen im Vorschlag des CHE einen weiteren Versuch, das Bildungssystem nach den Interessen einzelner Unternehmen umzugestalten. „Dafür lässt man die Chancengleichheit gerne mal außen vor”, so Klemens Himpele, Geschäftsführer des ABS.

„Dass Studiengebühren nun über einen Verein abgeführt werden sollen, lässt sie dennoch Studiengebühren bleiben. Diese Pläne sind wie alle Studiengebührenpläne der Vergangenheit für den Papierkorb.” fzs und ABS betonen die soziale Selektivität von Studiengebühren jeder Art. Daher fordern die beiden Verbände, endlich ein generelles Gebührenverbot ohne Ausnahmeregelungen im Hochschulrahmengesetz zu verankern. „Längst haben die Unternehmen den Bildungsmarkt entdeckt”, so Tjark Sauer weiter. „Gebühren an öffentlichen Hochschulen sind aus ihrer Sicht Voraussetzung für eine private Konkurrenz. Langfristig ist das Ziel ersichtlich, öffentliche und profit-orientierte Hochschulen unter gleichen Rahmenbedingungen konkurrieren zu lassen.” Dabei werden keinerlei sachliche Argumente zur Kenntnis genommen sondern permanent Versuche gestartet, Studiengebühren zu etablieren. Und Klemens Himpele ergänzt: „Wir sind sehr an einer qualitativen Studienreform interessiert. Der freie Zugang zu Bildung darf dabei jedoch nicht untergraben werden.”