Anerkennung und Durchlässigkeit

Durch die gestrigen Anhörung zum Bologna-Prozess des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sieht sich der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) in seinen Forderungen zur Realisierung des Europäischen Hochschulraums bestätigt.

Der fzs hob die Anerkennung von Studienleistungen und die Durchlässigkeit zwischen Bachelor- und Masterstudiengänge als besonders wichtig hervor. „Hinsichtlich der Anerkennung von Studienleistungen und – abschlüssen schlossen sich nun auch Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Kultusministerkonferenz (KMK) unserer Forderung nach einer Ratifizierung der Lissabon-Konvention an,“ so Colin Tück vom Vorstand des fzs, der als Sachverständiger an der Anhörung teilnahm.

Der fzs fordert seit langem die Ratifzierung der Konvention, welche die Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen in den Unterzeichnerländern der Konvention sicherstellen soll und damit die Mobilität von Studierenden und AbsolventInnen erheblich erleichtern würde. Derzeit wehren sich einzelne Justiz- und Innenressorts der Länder gegen eine Ratifizierung. Europaweit steht Deutschland damit auf verlorenem Posten: 35 von 40 Bologna-Ländern haben das Abkommen inzwischen ratifiziert.

„Die Länder müssen ihre Bedenken ad acta legen und die Bundesregierung ihren Vereinbarungen aus der Berlin Konferenz nachkommen“, sagte Tück. Die Ratifizierung der Lissabon Konvention ist auf der Bologna-Folgekonferenz letzten September als eine von drei besonders prioritär eingestuften Maßnahmen hervorgehoben worden. Unterstützung für seine Forderung hat der fzs auch seitens des europäischen Studierendenverbands ESIB erhalten: „ESIB unterstützt den fzs in seiner Forderung an die deutschen Verantwortlichen endlich die Lissaboon Konvention ohne Ausnahmen zu ratifizieren und die verschiedenen Landeshochschulgesetze dahingehend zu ändern, dass sie in Einklang mit der Konvention stehen“, heißt es in einer vorige Woche verabschiedeten Resolution.

Der fzs kritisierte ferner die Zugangsbeschränkungen zum Master durch Quoten, Auswahlverfahren oder ähnliches. Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen werde so die Möglichkeit entzogen, frei über die Fortsetzung ihres Studiums zu entscheiden. Die meisten der politischen Sachverständigen wiesen ferner auf die mangelnde Akzeptanz des Bachelors auf dem Arbeitmarkt hin. „Wir sehen uns gerade angesichts dessen in unserer Position nach einem offenen Zugang zum Masterstudium bestätigt,“ so Christine Scholz, ebenfalls im Vorstand des fzs. „Die unklare Arbeitsmarktsituation verbunden mit Zugangsbeschränkungen zum Master führen nur dazu, dass Studierende massiv von der Aufnahme eines Bachelorstudiums abgeschreckt werden.“ Erfahrungen an der Ruhr-Universität Bochum bestätigen, dass bei hinreichenden Arbeitsmarktchancen viele Studierende aus eigener Entscheidung nach dem Bachelor den Berufseinstieg suchen.