„Es geht um Demokratie – und Sie fangen an zu feilschen, Herr Corts!“ empört sich Stefanie Geyer, fzs-Vorstandsmitglied aus Marburg angesichts der Änderungsanträge der CDU-Fraktion des Hessischen Landtags zum Entwurf des neuen Hochschulgesetzes. „Meinen Sie allen Ernstes, dass wir bei Ihrem Spiel nun mitspielen? Bestimmt nicht! Wir fordern eine abgesicherte studentische Interessenvertretung mit Finanzautonomie als unverzichtbaren Bestandteil einer demokratischen Hochschule – und nicht einige Euro weniger Verlust! Wir werden es niemals akzeptieren, dass Sie es den Studierenden qua Gesetz unmöglich machen wollen, sich gegenseitig zu unterstützen und ihre Interessen zu vertreten!“
Ursprünglich war im Gesetzentwurf vorgesehen, die Studierendenschaftsbeiträge um 75 Prozent zu kürzen, wenn die Wahlbeteiligung unter 25 Prozent liegt. Anstatt die daraufhin geäußerte Kritik ernst zu nehmen, schlagen Corts und Co. nun ein kompliziertes Berechnungsverfahren vor: Die Gelder für das Semesterticket werden in einem ersten Schritt herausgerechnet, danach werden die Gelder je nach Höhe der Wahlbeteiligung gestaffelt zugewiesen. Für jeden Prozentpunkt mehr Wahlbeteiligung ab einer Wahlbeteiligung von zehn Prozent gibt es weitere fünf Prozent der Studierendenschaftsgelder. Dies bedeutet, dass bei einer Wahlbeteiligung von 15 Prozentpunkten nur die Hälfte der Gelder zur Verfügung steht – damit könnten in den ASten nicht einmal die laufenden Fixkosten für die Gehälter der Angestellten und die Infrastruktur gedeckt werden. Erreicht die Höhe der Wahlbeteiligung die 25-Prozent-Hürde, soll auch nach den neuen Vorschlägen der volle Beitrag zur Verfügung stehen.
Stefanie Geyer dazu: „Das Ganze bleibt so unlogisch wie zuvor: Wer nicht wählt, zahlt keine oder zumindest weniger Steuern! Undemokratisches Verhalten wird belohnt.“