Studienkredite nicht für alle

Keine Studienkredite bekommen demnach Studienanfänger, die über 35 Jahre alt sind, Studierende im Zweitstudium und ein großer Teil von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten. Außerdem seien DoktorandInnen ausgeschlossen, was „in geradezu absurder Weise“ allen sonstigen wissenschaftspolitischen Anstrengungen widerspräche. DoktorandInnen belasteten Universitäten im Übrigen nicht finanziell, viele Doktoranden leisteten trotzdem wichtige Beiträge für Forschung und Lehre.

Die Altersbegrenzung von 35 für das Darlehen würde beispielsweise Handsweksmeister abschrecken, deren Meisterbrief in Hessen zum Studium berechtigt, die aber erst später studieren wollten.

Sorge bemängelte außerdem, dass Hochschulen das Recht hätten, in bestimmten Fällen bis zu 1500 Euro Gebühren zu nehmen. Den Vorwurf der Benachteiligung von Nicht-EU-Studierenden wies das Wissenschaftsministerium aber zurück: es sei ja den Hochschulen überlassen, ob sie von Nicht-EU-Studierenden überhaupt Gebühren erheben werden und somit sei nicht das Gesetz zu kritisieren. Nach dieser (Un-)Logik sind sämtliche Studiengebühren in NRW nicht dem Gesetzgeber zuzurechnen: dort entscheidet jede Hochschule einzeln über Gebühren.

Die CDU betonte taktierend, dass viele Regelungen des Gesetzentwurfes noch in der Diskussion seien und dass vor allem in Bezug auf die Sozialverträglichkeit noch Änderungen möglich seien. Z.B. wurde Hoffnung auf Gebührenfreiheit „bei Personen, die schon einmal für eine Ausbildung gezahlt haben, den Doktoranden oder den Masterstudiengängen“ geschürt. Diese Befreiung ist bisher in keinem anderen Bundesland vorgesehen. (pj)