Soziale Dimension des Bologna-Prozess mit Leben erfüllen

Seit Verabschiedung des Berlin-Communiques im September 2003 ist die soziale Dimension Bestandteil des Bologna-Prozesses. Dort wurde vor allem von der Stärkung des „sozialen Zusammenhalts“, der „Reduzierung von sozialen und geschlechtsspezifischen Ungleichheiten“ und der Feststellung, dass Bildung ein öffentliches Gut sei, gesprochen.

Mit dem Bergen-Communique 2005 wurde allgemeiner eine Förderung des breiten Hochschulzugangs und der Erhebung von statistischen Daten über die soziale Lage der Studierenden in Aussicht gestellt.

Die Umsetzung der sozialen Dimension des Bologna-Prozesses ist unbefriedigend. Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften fordert daher:

  • Die Sicherstellung der Studiengebührenfreiheit als Grundstein des Europäischen Hochschulraumes;
  • Die Förderung der Mobilität und der Abbau bestehender Hindernisse;
  • Die Erweiterung der Datenbasis über die soziale Lage der Studierenden in den am Bologna-Prozess beteiligten Ländern;
  • Den Ausbau der nationalen Studienfinanzierungssysteme durch die Schaffung eines Mobility Funds;
  • Die Erweiterung des Hochschulzugangs und den Abbau von Zugangsbarrieren in allen Bologna-Ländern;
  • Die Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur für Studierende;
  • Die sozial gerechte Gestaltung der Studienstrukturreform
  • Die Förderung der Integration ausländischer Studierender;
  • Die Förderung der Mobilität von Studierenden mit Kind und Studierenden mit Behinderung.

Beschluss der 30. Mitgliederversammlung, Freiburg im August 2006.