Bremer Urteil zur „Landeskinder-Regelung“

Wer keinen Widerspruch eingelegt hat, habe dagegen keinen Rechtsanspruch mehr auf das gezahlte Geld. Der sei mit Ablauf der Widerspruchsfrist erloschen, so Uni-Jurist Voermanek. Künftig werde die Uni aber darauf verzichten, Gebühren von nicht in Bremen ansässigen Studenten zu fordern.

Die Bremer CDU greift im Fahrwasser des Richterspruchs ihr Ziel allgemeiner Studiengebühren wieder auf: Angeblich würden den bremischen Kassen nun 34 Millionen Euro fehlen. SPD und andere können diese Zahlen nicht nachvollziehen. (pj)

Siehe auch: Bremer Landeskinder-Regelung rechtswidrig