Studierende können Kosten für Erststudium absetzen

Ausgaben, die jemand für sein Erststudium direkt nach dem Abitur tätigt, können unbegrenzt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) am vergangenen Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Regelung gilt für alle Jahre bis Ende 2003.

Von der BFH-Entscheidung profitieren alle Ex-Studierende, die in den Jahren ihres Studiums keine Steuererklärung eingereicht haben.(pj)

Komplettes Urteil: www.bundesfinanzhof.de