Anforderungen an die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) fordert die KultusministerInnenkonferenz (KMK) und die HochschulrektorInnenkonferenz (HRK) dazu auf, bei der anstehenden Beschlussfassung über die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems folgende Anforderungen zu berücksichtigen:

1. Die Hochschulen erfüllen mit ihrem Studienangebot eine wichtige öffentliche Aufgabe. Aus diesem Grund muss die Qualitätssicherung von Studium und Lehre unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung in öffentlicher Verantwortung erfolgen. Dem Akkreditierungsrat, in dem alle Interessengruppen vertreten sind, kommt daher bei der Ausgestaltung des Akkreditierungssystems eine zentrale Rolle zu. Es bedarf klarer bundesländer- und hochschulübergreifender Standards, die eine konsistente Weiterentwicklung der Studiengänge, Vergleichbarkeit und Mobilität gewährleisten. Unbeschadet der Tatsache, dass die Hauptverantwortung für die Studienreform bei den Hochschulen liegen muss, kann die Qualitätssicherung deshalb nicht allein in der Autonomie der Hochschulen erfolgen.

2. Im Interesse der internationalen und der innerdeutschen Mobilität der Studierenden und AbsolventInnen müssen klare Kriterien für die Vergleichbarkeit und Anerkennungsfähigkeit der Studienleistungen und -abschlüsse festgelegt werden. Diese müssen für Hochschulen und Agenturen verbindlich sein, dürfen aber den Gestaltungsspielraum der Hochschulen nicht unzulässig einschränken. Die Formulierung der Kriterien soll unter Beteiligung aller relevanten Interessengruppen in einem offenen und transparenten Prozess erfolgen. Dies kann am sinnvollsten unter dem Dach des Akkreditierungsrates geschehen.

3. Unterschiedliche Arbeitspraxen der Akkreditierungsagenturen dürfen nicht zu unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben führen. Die Vergleichbarkeit der Akkreditierungsentscheidungen der Agenturen muss daher verbessert werden. Um dies zu gewährleisten, muss der Akkreditierungsrat in die Lage versetzt werden, ein leistungsfähiges Monitoringsystem aufzubauen.

4. Um Berufspraxis, Studierenden und AbsolventInnen sowie der Öffentlichkeit eine Einschätzung über die Qualität von Studium und Lehre an den einzelnen Hochschulen zu ermöglichen, ist es geboten, die Kriterien und die Entscheidungen der Agenturen transparenter zu machen und die verfügbaren Informationen über Hochschulen und Studiengänge zu erhöhen. Dazu gehört neben einer hochschulweiten Veröffentlichung interner Evaluationsergebnisse auch die Veröffentlichung aller relevanten Akkreditierungsunterlagen.

5. Die Beteiligung von VertreterInnen der Studierenden und der Berufspraxis an den Akkreditierungsverfahren hat sich bewährt und einen wichtigen Beitrag zu einer umfassenden Qualitätsbewertung einschließlich der Aspekte Praxisorientierung und Studierbarkeit geleistet. Dies gilt es bei der Weiterentwicklung des Systems fortzusetzen. Die Beteiligung von Studierenden und Berufspraxis muss unabhängig von den eingesetzten Instrumenten (Evaluation, Audit, Akkreditierung) auf allen Ebenen der Qualitätssicherung gesichert werden.

6. Zentrales Ziel von Maßnahmen der externen Qualitätssicherung muss neben der Sicherung der Vergleichbarkeit der Studiengänge die Förderung der Qualitätsentwicklung an den Hochschulen sein. Alle anderen Anforderungen sind diesem Ziel untergeordnet. Dies gilt insbesondere für Fragen des Aufwands und der Kosten. Die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre erfordert auch einen höheren Einsatz öffentlicher Mittel im Hochschulbereich.

7. Mit der Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems sollte auch die Abstimmung zwischen den verschiedenen Instrumenten der externen Qualitätssicherung im Hochschulbereich verbessert werden. Die bisherige unverbundene Parallelität der institutionellen Akkreditierung von privaten Hochschulen durch den Wissenschaftsrat, der Evaluation von Studiengängen durch Evaluationsagenturen und -verbünde sowie des Akkreditierungssystems mit Rat und Agenturen ist zu intransparent und führt an einigen Stellen zu unnötigen Überschneidungen.

8. Das Gelingen der Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems hängt entscheidend von einem klaren Fahrplan und der Festlegung klarer Verantwortlichkeiten für alle beteiligten Gruppen und Institutionen innerhalb eines konsistenten Gesamtsystems ab. Eine Parallelführung von unterschiedlichen Instrumenten kann allenfalls ein Übergangsszenario für einen festgelegten Zeitraum darstellen.

Positionspapier des freien zusammenschluss von studentInnenschaften beschlossen auf der 31. Mitgliederversammlung vom 23.- 25. Februar 2007 in Marburg.

Positionspapier Anforderungen an die Weiterentwicklung des (PDF, 0 kb)