Unter der Ordnungsziffer 22 ist zu lesen:
Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass die Studiengebühren an den Universitäten steigen, obwohl Art. 13 des Pakts die Stufenweise Einführung der kostenlosen Hochschulausbildung fordert.
Zudem Unter 25:
Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, den in dem Pakt anerkannten Rechten stärkere Geltung zu verschaffen sei es durch gesetzgeberische oder durch gerichtliche Maßnahmen oder Praktiken.
Unter 37:
Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat, keine Erhöhung der Studiengebühren vorzunehmen, im Einklang mit Art. 13 des Paktes.
Im Bericht des gleichen Gremiums aus dem Jahr 2001 ist zu lesen:
AKZ: E/C. 12/1 /Add.68
Ordnungsnummer 13
Der Ausschuss erneuert seine Besorgnis darüber, dass in der Rechtsprechung nicht auf den Pakt und seine Bestimmungen Bezu genommen wird, wie bereits aus der Stellungnahme des Vertragsstaates in seiner schriftlichen Beantwortung der Themenliste hervorgeht und wie von der Delegation im Rahmen ihres Dialogs mit den Ausschuss bestätigt wurde.
Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass Richter keine Ausreichende Ausbildung im Bereich der Menschenrechte erhalten, insbesondere hinsichtlich der 53 Fußzeile im Pakt gewährleiste-ten Rechte. Ein ähnlicher Mangel an Ausbildung im Bereich der Menschenrechte kann bei Staatsanwälten und anderen für die Umsetzung des Pakts zuständigen Akteuren festgestellt werden.
Ordnungsnummer 29:
Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass mehrere Bundesländer sich vom Grundsatz der kostenlosen weiterführenden Bildung durch das Erheben von Gebühren entfernt haben, die in einigen Fällen zur Deckung der Verwaltungskosten der Bundesländer und nicht zur Ausgabendeckung der Universitäten verwendet werden.