Wirtschaft stellt neues Modell zu Hochschul- und Studienfinanzierung vor

Mehr Hochschulausgaben durch Studiengebühren, eine Verdoppelung der Studiengebühren, ein bisschen mehr Wettbewerb und Kredite zur Studienfinanzierung: Das entspricht zwar nicht der Lesart durch die deutsche Wirtschaft, fasst aber die Mitte letzter Woche veröffentlichten „Eckpunkte“ von Arbeitgeber- und Industrieverband weitgehend zusammen.

Studiengutscheine für mehr Finanzierungsgerechtigkeit?

Das Modell, das vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln entwickelt wurde, sieht im Hinblick auf eine Neuordnung der Hochschulfinanzierung einen Bund-Länder-Pool von 5 Milliarden Euro vor. Aus diesem Pool werden „Studiengutscheine“ in Höhe von 2.500 Euro für jeden Studienplatz an die jeweilige Hochschule ausgegeben. Der Pool soll sich zum größten Teil mit 4,5 Milliarden Euro durch die Länder (anteilig an ihrer Finanz- und Bevölkerungsstärke) finanzieren, die weitere halbe Milliarde soll der Bund für ausländische Studierende beisteuern. Durch dieses neue Instrument sollen die Länder besonders profitieren, die besonders viele Studienplätze anbieten.

Die Länder würden neben den Einnahmen aus diesem Pool ihre Hochschulen mit einem Grundzuschuss finanzieren – 2000 Euro, die auch derzeit durchschnittlich aus dem Länderfinanzausgleich auf jeden Studienplatz entfallen. Darüber hinaus sollen die Hochschulen für einen Bachelor 1700 Euro und einen Master 3500 Euro Studiengebühren im Jahr verlangen dürfen – wodurch sich die Wirtschaft einen verstärkten Wettbewerb der Hochschulen und Länder untereinander und eine Verbesserung der Lehre erhofft. Eine massive Aufstockung der öffentlichen Hochschulausgaben wäre damit nicht erforderlich, da die zusätzlichen Mittel vor allem durch Studierende in Form von Studiengebühren erbracht würden.

Scharfe Kritik an dem Vorstoß der Wirtschaftsverbände kam von studentischer Seite: „Laut Modell würde ein Gutschein gerade einmal 2.500 Euro pro Jahr und Studierende wert sein – diese Summe reicht trotz weiterer Gelder aus dem Länderfinanzausgleich bei weitem nicht für die Finanzierung von Studienplätzen aus. Damit ist die Subventionierung der Studienplätze durch Studiengebühren strukturell verankert. Dies lehnt der fzs entschieden ab,“ erklärte Bianka Hilfrich, vom fzs-Vorstand. Auch die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Nele Hirsch, wandte sich gegen die Verwendung von Studiengebühren zur Hochschulfinanzierung.

Kritik vor allem an den Vorstellungen zur Studienfinanzierung

Das Modell der Wirtschaft beinhaltet auch eine Neuregelung der Studienfinanzierung: Demnach sollten alle Studierende unabhängig von ihrem Elternhaus bzw. ihrer sozialen Situation einen Grundbetrag von 120 Euro monatlich erhalten, der durch die Auszahlung von Kindergeld und den Wegfall des Steuerfreibetrages zusammen komme. Einkommensschwache Studierende erhielten nach dem Modell ein erhöhtes BAföG als Vollzuschuss, alle anderen müssten den Rest ihrer Lebenshaltungskosten über Kredite in Höhe von bis zu 600 Euro monatlich finanzieren. Die Grundkonzeption des Modelles ist nicht neu – sie entspricht dem in den 90er Jahren bereits diskutierten Drei-Körbe-Modelles, bei dem in einem ersten Korb ein Grundzuschuss elternunabhängig gewährt wird, ein zweiter Korb der sozialen Situation von Studierenden entsprechend einen Zuschuss vorsieht und ein dritter Korb Kredite für finanziell weniger Bedürftige vorsieht. Allerdings war in dem ursprünglichen Modell nicht von nur 120 Euro Grundzuschuss die Rede.

In diese Richtung argumentierten auch die Skeptiker des Modelles. Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), Achim Meyer auf der Heyde, kommentierte das Modell als „kein großer Wurf“ und wies auf die nicht erkennbare Besserstellung von sozial Schwächeren hin. Das Kindergeld und Steuerfreibeträge direkt an die Studierenden auszubezahlen, sei demnach zwar überlegenswert, doch müsse dies innerhalb eines Studienfinanzierungskonzepts geschehen, das auf einer starken staatlichen Säule wie dem BAföG und der Elternfinanzierung aufbaue. „Man kann nicht einfach die bestehenden Sozialleistungen mit ihren klaren Bezugsgruppen neu mischen und en passant den Kreis der BAföG-Geförderten zugunsten von Krediten reduzieren wollen,“ erklärte Meyer auf der Heyde in einer Pressemitteilung.

Auch der fzs kritisierte den Vorstoß. Imke Buß vom fzs-Vorstand erklärte: „Der elternunabhängige Teil der Studienfinanzierung ist mit 120 Euro pro Studierenden deutlich zu gering angesetzt. Wir fordern eine Studienfinanzierung, die für alle Studentinnen und Studenten sowohl elternunabhängig als auch bedarfsdeckend ist. Nur auf diese Weise kann tatsächlich eine Unabhängigkeit der Studierenden vom Geldbeutel ihrer Eltern und familiären Studienzwängen realisiert werden.“

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