Der studentische Akkreditierungspool hat die Aufgabe, qualifizierte und demokratisch legitimierte Studierende in die Verfahren und Gremien des Akkreditierungs- und Evaluationswesens zu entsenden.
Der studentische Akkreditierungspool hat die Hoheit über die Entsendung von studentischen Gutachter*innen in die Akkreditierungsverfahren und Gremien der Agenturen. Er ist das einzige hierfür legitimierte Gremium. Alle Akkreditierungsverfahren sollten mit studentischen Vertreter*innen des Pools besetzt werden.
Bei der Zusammenarbeit zwischen dem Akkreditierungspool und dem fzs müssen Konfliktpotentiale bedacht und diskutiert werden. Alle maßgeblichen Entscheidungen, die den studentischen Akkreditierungspool betreffen, werden vom Poolvernetzungstreffen (PVT) getroffen. Es ist dabei aber zu beachten, dass der fzs in den Bereichen Arbeitsverträge und Finanzen haftet. Auf Grund der strukturellen Voraussetzungen muss die Akkreditierung auf europäischer Ebene, besonders die Entsendung in Gremien der European Students‘ Union – ESU (z.B. Students Experts‘ Pool) gesondert betrachtet werden. Die wachsende internationale Dimension im Qualitätssicherungswesen wird in Zukunft eine stärkere und unkomplizierte Verknüpfung von nationalen und internationalen Strukturen erfordern. Hierbei werden der fzs und der studentische Akkreditierungspool nur gemeinsam eine langfristig tragfähige Lösung finden können. Eine Vernetzung zwischen allen studentischen Akteur*innen ist zielführend, um die Interessen der Studierenden erfolgreich vertreten zu können. Zusätzlich ist für den fzs ein reger Austausch mit den studentischen Akkreditierungsratsmitgliedern wichtig, um gegenüber den übrigen Vertreter*innen des Akkreditierungssystems eine studentische Meinung zu vertreten.
Zu den aktuellen Entscheidungen im Akkreditierungspool bekräftigt der fzs seine Meinung:
1. Verfahren für die der Pool über eine ausreichende Anzahl an Gutachter*innen verfügt, sollten immer über den Pool ausgeschrieben werden. Werden Mitglieder des Pool direkt von Agenturen angesprochen, müssen sie diese an den Pool verweisen.
2. Den Agenturen darf nach unserem Verständnis nicht mehr als ein*e Gutachter*in pro Verfahren genannt werden. Dem Wunsch der Agenturen, nach einer dynamischeren Auswahl der Studierenden, darf nicht in der Form entsprochen werden, dass der Pool seine eigenen Grundsätze missachtet: Wer entsendet wird, hat der Pool zu entscheiden. Die Erfahrung zeigt, dass innerhalb des Pools mehrere Vertreter*innen für jedes Verfahren gelost werden sollten, die nach der Absage der entsendeten Person nachrücken können.
3. Der fzs begrüßt die Anhebung der Aufwandsentschädigungen für Teamer*innen.
4. Der fzs unterstützt möglichst kurze aber realistische Bearbeitungszeiten in allen Verfahren.
5. Der fzs wird auch weiterhin den Pool und die Pooltragenden Organisationen konstruktiv begleiten.
6. Die Wiederaufnahme der Grundfinanzierung durch die Agenturen sollte als positives Signal gesehen werden. Eine kritische Zusammenarbeit mit den Agenturen muss gewährleistet werden. Die Gründung eines Beschwerdeausschusses im Pool ist ein wichtiger Schritt um die Beteiligung kritischer Studierendem in den Verfahren zu sichern.
Weiterhin nimmt der fzs die Entscheidung des Akkreditierungsrats zur Beteiligung der Studierenden an Clusterverfahren erfreut zur Kenntnis. Der fzs setzt sich auf dem nächsten PVT dafür ein, dass die Gruppe der Studierenden die an Verfahren, die mit mehreren Studierenden besetzt werden, teil nehmen immer geschlechterquotiert ist.
Beschlossen auf der AS-Sitzung des 42. AS vom 13.04-15.04.2012