Krankenkassenmitgliedschaft ohne Diskriminierung

Der fzs fordert die Abschaffung der Alters- und Semestergrenze als Kriterien für die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung.

  • Im Sinne des lebensbegleitenden Lernens sollten alle Studierenden die Möglichkeit haben, sich unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Semesteranzahl in der Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) zu versichern.
  • Für Promovierende muss eine eigene Krankenversicherung geschaffen werden.
  • Ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung sollte auch noch während des Studiums unabhängig der am Beginn des Studiums unterschriebenen Erklärung auf den Verzicht der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung möglich sein.
  • Internationalen Studierenden und Ausländer*innen, die an Kollegs und anderen Bildungseinrichtungen Sprachkurse und andere Kurse zur Voraussetzungserfüllung für die Immatrikulation belegen, soll die Wahl gegeben werden, sich in der gesetzlichen studentischen oder in einer privaten Versicherung zu versichern. Ihnen diese Wahl zu verweigern und sie zu zwingen, sich privat zu versichern, stellt eine Diskriminierung auf Grund ihrer Herkunft dar und ist nicht hinnehmbar.
  • Die Rückmeldesperre bei nicht vorliegender Krankenversicherung bei Aufnahme oder Weiterführung des Studiums ist abzuschaffen. Es ist nicht einzusehen, warum das Grundrecht auf Berufsfreiheit aufgrund des Nichtnachweises einer Krankenversicherung eingeschränkt wird. Auch ist nicht hinnehmbar, dass Studierende exmatrikuliert werden können, weil sie oder ihre Eltern aus der Krankenversicherung herausfallen.

Stattdessen sollte es die Möglichkeit geben, über einen Härtefallantrag auch dann gesetzlich krankenversichert zu sein, wenn die Beiträge nicht durch den*die Studierende*n selbst gezahlt werden können. Die bestehende Möglichkeit im SGB V, dass Krankenkassen von Studierenden die Vorauszahlung der Beiträge ein halbes Jahr in Voraus einfordern können, ist abzuschaffen.