Die Gründe für einen Studienabbruch sind vielfältig. Während einige Studienabbrecher*innen sich von ihrem gewählten Studiengang anderes erwartet haben, sind andere überfordert oder besitzen zu Studienbeginn in einer immer heterogener werdenden Studienanfänger*innengruppe nicht die von der Hochschule erwarteten Kompetenzen und schaffen es nicht, ihre Defizite auszugleichen.
Weitere Ursachen sind beispielsweise unzureichende Studienbedingungen, nicht bestandene Prüfungen und die Überschreitung einer Höchststudiendauer, eine fehlende Studienfinanzierung, Schwangerschaft, gesundheitliche Probleme sowie fachliche Neuorientierung und Neigungswandel. Einige Studierende erhalten auch erst nach Studienbeginn den Studienplatz an der Hochschule oder im Fach ihrer Wahl und geben ihr sogenanntes „Parkstudium“ dann wieder auf. Manche Studierende genießen auch wenig Rückhalt und Verständnis für ihr Studium in der Familie.
So vielfältig wie die Gründe zum Studienabbruch, sind auch die Maßnahmen, die Hochschulen, Bund und Länder dagegen ergreifen sollten. Auch wenn die Hochschulen nicht allen Gründen allein abhelfen können, können sie beispielsweise ihr Beratungsangebot vor und während des Studiums verbessern, ihr Studiengangsangebot transparent darstellen und zusätzliche Vorkurse und Tutorien anbieten. Bund und Länder sollten die Berufs- und Studienberatung in den Schulen intensivieren, Höchststudiendauern abschaffen sowie das BAföG wieder als eine bedarfsorientierten Studienfinanzierung für die Masse der Studierenden gestalten. Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Studium, aber auch von Behinderung oder Krankheit und Studium sollten sich alle Beteiligten bemühen.
Ein Studienabbruch sollte dennoch nicht als Makel des bzw. der Studierenden aufgefasst werden. Die individuellen Gründe dafür sind vielfältig und oft liegen sie nicht einmal in der Verantwortung der bzw. des Studierenden. Stattdessen sollten Beratungsangebote verbessert werden. Daher fordert der fzs:- Höchststudiendauern abschaffen
– Breiteres Angebot an Studienberatung
– Beratung von Studieninteressierten vor Studiumsaufnahme
– Inklusion an Hochschulen
– Teilzeitstudium ermöglichen
– Bessere Vereinbarkeit von Studium und Familie
– Ein bedarfsdeckendes, elternunabhängiges BAföG
– Ausbau des Angebots der psychosozialen Beratung an Hochschulen
– Spezielle Berufsberatung für Studienabbrecher*innen
– Nachteilsausgleiche verbessern und besser kommunizieren
– kompetenzorientierte Anerkennung von Studienleistungen der Studienabbrecher*innen bei einer Berufsausbildung nach Studienabbruch
– Durchlässigkeit zwischen Hochschulstudium und Berufsausbildung