WissZeitVG-Novelle: Bundesregierung drückt sich vor echten Reformen

Berlin, 29. Mai 2026. 

Der gestern Nachmittag vom BMFTR vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bleibt weit hinter den Erfordernissen für faire Arbeits- und Studienbedingungen zurück. Der Entwurf zeugt von mutlosem Klein-Klein, lässt die drängendsten Probleme des wissenschaftlichen Mittelbaus und der studentischen Beschäftigten ungelöst und klärt nicht die Frage der Anschlusszulage, der Tarifsperre sowie der Veränderung der Höchstbefristungsdauer.

Studentische Beschäftigte brauchen verbindlichen Schutz statt Lippenbekenntnisse

Dass die Höchstbefristungsdauer für studentische Beschäftigte (SHKs) von sechs auf acht Jahre angehoben wird, ist gut gemeint, geht aber an der Realität vorbei: niemand will dauerhaft SHK sein, die Grenze ist sinnlos.“, kritisiert Maximilian Wimmer, Referent für gute Lehre und Arbeitsbedingungen an Hochschulen im fzs. Da SHK-Verträge an das Studium gebunden sind, verpufft diese Maßnahme weitgehend. „Völlig inakzeptabel ist jedoch der Wegfall der bereits 2024 verhandelten Soll-Regelung für eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Es hat sich gezeigt, dass die Hochschulen die entsprechende schuldrechtlich Vereinbarung kaum umsetzen, es bräuchte hier gesetzliche Unterstützung“, so Wimmer weiter. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) fordert hier dringend eine gesetzliche Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Bisherige schuldrechtliche Vereinbarungen werden in der Praxis nicht konsequent umgesetzt, weshalb nur gesetzlicher Druck die Ausbeutung beenden kann. Die „Soll-Regelung“ würde dabei ausreichend Raum für begründete Ausnahmen lassen.

Wie dringend nötig solche verbindlichen Regelungen sind, zeigt die aktuelle Studie „Jung, akademisch, (immer noch) prekär“: Studentische Beschäftigte arbeiten im Durchschnitt 21,5 Monate auf ihrer Stelle und schließen dabei im Schnitt bereits 2,6 Arbeitsverträge ab – 36,1 Prozent sogar drei oder mehr Verträge auf derselben Stelle. Studentische Beschäftigung ist keine kurzfristige Randtätigkeit, sondern dauerhaft in die Hochschulstrukturen eingebunden, allerdings unter prekären Bedingungen.

„Unverbrauchte“ Befristungszeiten: Verschärfung statt Entlastung

Der Entwurf des Ministeriums sieht vor, dass die sogenannte 6+6-Regelung bestehen bleibt, „unverbrauchte“ Befristungszeiten jedoch nicht mehr auf spätere Verträge mitgenommen werden können. Der fzs warnt vor den Konsequenzen: Dies führt nicht zu den erhofften Effekten, dass Hochschulen zur Entfristung gezwungen werden, sondern erhöht lediglich den Druck auf die Angestellten.

Das Ministerium verkennt den Sinn des Gesetzes

Das WissZeitVG ist als Mindestanforderung konzipiert. Die Realität zeigt jedoch, dass diese Minimalstandards von den Hochschulen gnadenlos ausgenutzt werden – eine strukturelle Entwicklung, die empirisch belegt ist. Dass der Entwurf erneut darauf verzichtet, Qualifizierungs- und Hilfstätigkeiten trennscharf voneinander zu unterscheiden, ist symptomatisch für dieses Missverständnis. Die fehlende Definition befördert die strukturelle Ausnutzung des Gesetzes und begünstigt die an vielen Hochschulen zu beobachtende Tendenz zur Tarifflucht.

Besonders unverständlich ist das erneute Festhalten an der Tarifsperre. „Die unter der Ampel diskutierte zaghafte Öffnung der Tarifsperre ist wieder gestrichen worden – das ist eine Frechheit. Es gibt schlicht keinen sachlichen Grund, weshalb Arbeitsbedingungen im akademischen Bereich nicht tariflich verhandelt werden sollten“, kritisiert Jonathan Dreusch, politischer Geschäftsführer des fzs. Die Einführung des neuen § 3a, der Anschlussbeschäftigungen für SHKs aus dem Anwendungsbereich des TzBfG herausnimmt, trägt zwar der bisherigen juristischen Realität Rechnung und bringt für betroffene Beschäftigte kurzfristig Erleichterung. „Eine rein positive Bewertung wäre aber fahrlässig, die Regelung ist ein Symptom für die fast schon panische Angst der Hochschulen vor Normalarbeitsverhältnissen. Würde man regulär unbefristet anstellen, gäbe es auch keinen Konflikt mit dem TzBfG“ so Dreusch weiter

Katastrophale Auswirkungen auf die Studienbedingungen

Der fzs betont abschließend, dass prekäre Arbeitsbedingungen, ständige Unsicherheit und häufige Arbeitsplatzwechsel nicht nur für die Beschäftigten katastrophal sind, sondern auch dramatische Auswirkungen auf die Lehr- und Studienbedingungen haben. „Wer gute Lehre und exzellente Wissenschaft will, muss endlich verlässliche und planbare Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Entwurf ist eine vertane Chance und die Menschen, die Hochschulen am Laufen halten, zahlen den Preis dafür„, so Tabea Herbst, fzs-Vorstandsmitglied.

Der fzs wird in Kürze eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf veröffentlichen.

Rückfragen für die Pressemitteilung können gestellt werden an:

Tabea Herbst, fzs-Vorstand:

+49 151 20942563 oder

Jonathan Dreusch, politischer Geschäftsführer des fzs:

+49 171 6465758 oder

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