- Korb 1 besteht für einen Zeitraum von drei Jahren aus einem Sockelbetrag von 500 DM, der einkommens- und elternunabhängig gewährt wird. Der Zuschuß kann einkommens- und elternabhängig entsprechend der bisherigen BAföG Förderung bis zur Gesamtförderungshöhe aufgesteckt werden.
- Korb 2 besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren aus einkommens- und elternabhängig gewährten zinslosen Darlehen.
- Korb 3 besteht für eine Zeitraum von zwei Jahren aus einem marktüblich verzinsten (8,5%) voll rückzahlbaren Darlehen. Das Modell soll aus den Mitteln des bisherigen BAföGs und aus dem Familienlastenausgleich finanziert werden.
Die MV möge beschließen:
Die ASten, USten und StuRä im fzs lehnen das 3Körbe-Modell ab.
Obwohl das 3-Körbe Modell einige begrüßende Ansätze enthält, werden die Vorteile durch die Nachteile bei weitem wieder wett gemacht. Es würde in seiner vorgelegten Fassung die Ausgrenzung sozial Benachteiligter forcieren. Während der ersten 10 Semester ist das 3-KörbeModell sozial gerechter als Rüttgers Zinsbafög und als der Bundesausbildungsförderungsfonds (BAFF) der Grünen. Vorteilhaft ist sicherlich die Möglichkeit, das neue BAföG nicht in starrer zeitlicher Abfolge in Anspruch nehmen zu müssen. Vorteilhaft ist dies aber nur für solche Studies, die Ersparnisse oder reiche Eltern haben, mit denen sie sich ohne BAföG über Wasser halten können. Reiche Eltern haben aber die wenigsten BAföG-EmpfängerInnen. Für alle anderen, die ihr Studium nicht mit den ersten zwei Körben, d.h. in l0 Semestern, abschließen können bleibt nur der Bankkredit. Auf längere Studiengänge und schlechte Studienbedingungen wird absichtliche keine Rücksicht genommen.
Durch das Modell werden starke Anreize in Richtung kurzer, insbesondere Fachhochschulstudiengänge gegeben. Das Modell erinnert stark an die Studienstrukturreform von ’93, die eine Zweiteilung von universitären Studiengängen in ein berufsqualifizierendes Grundstudium für die Massen und ein forschungsbezogenes Studium für Eliten vorsah. Wie so oft in der Geschichte des BAföGs soll eine Studienreform über die Studienfinanzierung erreicht werden. Als Druckmittel hat sich die KMK ausgerechnet die von der Gesellschaft sozial und finanziell am meisten Benachteiligten ausgesucht. Längere Studiengänge wie Chemie oder Medizin sind für BAföG-Empfängerlnnen nach dem 3-Körbemodell ohne Verschuldung nicht mehr studierbar. Damit wird der Grundgedanke des BAföG, Chancengleichheit für Studierenden aus unteren Einkommensschichten herzustellen, endgültig aufgegeben. BAföG EmpfängerInnen werden endgültig zu Studierenden zweiter Klasse.
Auf soziale Härten wird im aktuellen Entwurf keine Rücksicht genommen. Studierende, die z.B. wegen Kindererziehung, nicht in 10 Semestern studieren können, werden auf Sozialhilfe oder auf „großzügiger bemessendes“ voll verzinsliches Bankdarlehen verwiesen. Zusätzlich sind solche Studierende, die nicht der Normalbiographie entsprechen durch die Streichung der Studienabschlußförderung betroffen. Die weitreichendste Änderung resultiert aber aus der Umwittmung der Mittel aus dem Familienlastenausgleich. Das Kindergeld und die Steuerfreibeträge werden nach dem Modell zum ersten Korb zusammengefaßt. Dieser wird zwar zunächst an alle Studierenden unter 27 ausgezahlt. Aber: alle Studierenden müssen künftig ihren Studienstand nachweisen, um die Zuwendungen zu erhalten. Damit werden erstmalig Sozialleistungen an Leistungsnachweise geknüpft! Die KMK beabsichtigt damit, die Hochschulen zu einer Reform (Beschleunigung) der Studiengänge zu zwingen. Unabhängig vom Standpunkten über Studienreform ist diese von der KMK beabsichtigte Verknüpfung der falsche Weg. Eine Studienreform darf nicht auf dem Rücken der von der Gesellschaft sozial und finanziell am meisten Benachteiligten durchgesetzt werden. Problematisch ist für den fzs auch, daß der Verwaltungsaufwand für die Studienfinanzierung auf Hochschul- und Staatsseite erhöht wird. Mit keinem Wort erwähnt werden im KMK-Entwurf bisher elternunabhängig geförderte Studierende. Ob sie einfach nur vergessen wurden, oder noch Sonderregelungen eingeführt werden sollen, läßt sich nur vermuten. Da sie bisher aber meist keine Kindergeldberechtigung ( = 1. Korb) haben, ist äußerst fraglich, ob man ihnen mehr als ein (Bank)Darlehen gewähren wird.
Beschlossen auf der 5. MV in Köln, Mai 1996