Stellungnahme des fzs zur Diskussion um Studiengebühren in der HRK

Im Gegenteil: Es fanden sich viele RektorInnen, die Studiengebühren nicht prinzipiell ablehnen. Damit setzt die HRK ein fatales Zeichen, das andere BefürworterInnen von Studiengebühren ermutigt und entsprechende Tendenzen fördert. Die HRK hat den Studiengebühren-Stein ins Rollen gebracht und läßt ihn nun weiterrollen. Er trifft auf die politischen Bestrebungen, Bildungsausgaben zu individualisieren und forciert diese. Solche Bestrebungen gehen einher mit der Kürzungspolitik des Staates im Bildungsbereich. Letztlich richtet sich der Blickpunkt auf die Studierenden, welche die Lücken der staatlichen Hochschulfinanzierung füllen sollen. Viele RektorInnen reagieren konsequent in diesem Sinne, wenn sie Studiengebühren als eine Lösung des Hochschulfinanzierungsproblems betrachten. Sie nehmen damit die sozialen Folgen von Studiengebühren in Kauf, welche trotz aller sozialer-Verträglichkeits-Beteuerungen absehbar sind, sowie die Tatsache, daß Studiengebühren bereits eine soziale Ausgrenzung beim Hochschulgang bewirken. Sie ignorieren, daß die Unterfinanzierung kein abgegrenztes hochschulpolitisches ist, sondern eines der gesellschaftspolitischen Prioritätensetzung. Sie betrachten Studiengebühren als ein prinzipiell zu erwägendes Mittel der Hochschulfinanzierung.

Die HRK fordert von den PolitikerInnen, Studiengebühren nicht pauschal, d.h. nicht ohne einen gleichzeitigen alternativen Finanzierungsvorschlag, abzulehnen. Damit soll politischer Druck auf die EntscheidungsträgerInnen ausgeübt werden. Nolens volens wird dem Staat die Möglichkeit eröffnet, weiterhin Kürzungspolitik zu betreiben und sich auf Sparzwänge zu berufen. Dies verhindert nicht nur ein bedingungsloses Nein zu Studiengebühren. Die HRK agiert im Rahmen der staatlichen Sparzwanglogik und legitimiert somit die argumentatorischen Grundlagen für Studiengebühren. Die Taktik, den Staat aus der Finanzierungsreserve zu locken, wird so zum zukünftigen Auslöser für Studiengebühren. Versteckt hinter dieser Taktik, können die BefürworterInnen von Studiengebühren in der HRK weiterhin ihre Positionen fördern. Die Teile der HRK, die eine generelle Beschränkung der StudentInnenzahl selbst unter optimaler finanzieller Ausstattung anstreben, werden durch diese Diskussion gestärkt.

Der fzs fordert von der HRK, Studiengebühren konsequent abzulehnen und die Debatte um Studiengebühren zu beenden. Keine lndividualsierung von Bildungskosten! Diese Forderung zu akzeptieren und konsequent zu vertreten, bildet die Voraussetzung dafür, den Staat ernsthaft in seine Zuständigkeit für die Hochschulfinanzierung zu verweisen und eine entsprechende Prioritätensetzung zu verlangen.

Der fzs fordert von der HRK, in der Diskussion um Hochschulfinanzierung die Prämissen der staatlichen Kürzungspolitik zu hinterfragen und nicht bei der bloßen Forderung nach „mehr Geld für die Hochschulen“, im Notfall auch von den Studierenden, stehenzubleiben.

Beschlossen auf der 4. MV in Hildesheim, November 1995