Verwaltungs- und Studiengebühren in Baden Württemberg

Begründung:

  1. 1. Die Einführung der Verwaltungs- und Studiengebühren bedeutet die Einführung eines sozialen Numerus Clausus, da der Hochschulzugang für sozial Schwächergestellte erschwert wird. Dies wird trotz entgegenlautender Erklärungen wissentlich in Kauf genommen und z.T. befürwortet.
  1. 2. Das Land Baden-Württemberg zieht sich dadurch aus seiner Verantwortung zurück, die Hochschulen adäquat zu finanzieren. Die Gelder, die durch die Einführung der Verwaltungs- und Studiengebühren eingenommen werden, kommen nicht den Hochschulen zugute, sondern dienen ausschließlich dazu, die Haushaltsdefizite des Landes zu beheben.
  1. 3. Die Finanzsituation der Landeshochschulen verschlechtert sich im Haushaltsjahr 1997 derart, daß mit Kürzungen im HiWi-Mittel und Bibliotheks Bereich um fast 50% zu rechnen ist. Hierdurch entsteht ein unwiederbringlicher Schaden für die Hochschulen, da auf diese Weise Lehrmittel, insbesondere Bücher und Zeitschriften nicht angeschafft werden können, die u.U. später nicht mehr zu beschaffen sein werden. Es sollen Gebühren erhoben werden, die nicht nur keine Verbesserung, sondern sogar eine Verschlechterung der sozialen und Studien-Situation der zur Zahlung Verpflichteten mit sich bringen. Dies ist selbst, wenn mensch sich der herrschenden „marktwirtschaflichen/marktorientierten“ Position anschließt völlig unakzeptabel und ein Schlag ins Gesicht für alle an der Hochschule lernenden und lehrenden Menschen.
  1. 4. Mit der Einführung von Studiengebühren für sogenannte Langzeitstudierende ignoriert die Landesregierung die Gründe dafür, warum eine StudentIn entsprechend lange an der Hochschule ist. Sie plant keine Verbesserung des bisweilen desolaten Studien- und Lehrsituation, sondern versucht einseitig zu sanktionieren. Durch die Schaffung eines „Sündenbocks“ für die Situation an den Hochschulen wird suggeriert, daß eine externe Beschränkung der Zeit, die ein Mensch an einer Hochschule verbringt gesellschaftlich nützlich ist und daß es nicht Wünschenswert ist, daß StudentInnen so lange studieren können sollen, wie sie wollen – schnell oder langsam.

Beschlossen auf der 6. MV, November 1996